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Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe

Für Betriebe und Unternehmen des Bewachungsgewerbes ist eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe laut §6 BewV zwingend erforderlich. Im Schadenfall übernimmt sie die Kosten für Schäden, welche Dritten durch das Unternehmen zugefügt werden.

Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe für

  • Betriebe aus dem Objekt- und Personenschutz
  • Betriebe der Baustellenbewachung
  • Betriebe zum Geld- und Werttransport
  • Sicherheitsdienste
  • Detektive und Security-Firmen

Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe

  • laut §6 BewV Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsfirmen verpflichtend vorgeschrieben

Leistungen

  • Überprüfung der Haftungsfrage (passiver Rechtsschutz) – unberechtigte und zu hohe Schadensforderungen werden im Sinne des Versicherten abgewehrt
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Versicherungssummen

  • laut §6 BewV Mindestdeckungssummen vorgeschrieben
  • 3 Millionen Euro für Personenschäden
  • 3 Millionen Euro für Sachschäden
  • 100000 Euro für Vermögensschäden

Selbstbeteiligung

  • Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar
  • Selbstbeteiligung im Vertrag verringert die Versicherungsprämie

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Für Unternehmen aus dem Bewachungsgewerbe ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Gewerbeausübung zwingend vorgeschrieben. Doch die angebotenen Tarife unterscheiden sich in ihren Leistungen und Preisen. Berechnen Sie deshalb die besten und preiswertesten Betriebshaftpflichtversicherung mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich kann eine Betriebshaftpflichtversicherung online abgeschlossen werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ verbindet Sie direkt mit unserem Vergleichsrechner.

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Unternehmen aus der Bewachungsbranche benötigen zwingend zur Gewerbeausübung einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung – in dieser Branche auch Bewachungshaftpflicht genannt. Eine Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe sichert Schäden ab, die Dritten oder Auftraggebern durch das Unternehmen zugefügt werden.

Welche Unternehmen benötigen eine Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe?

Eine Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen aus jeder Branche, Selbstständige und Freiberufler unverzichtbar. Je nach Branche muss zur Gewerbeausübung der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung zwingend erbracht werden. Aber auch wenn eine Betriebshaftpflicht nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte auf diese Absicherung nicht verzichtet werden, denn bei Schäden, die Dritten durch das Unternehmen zugefügt werden, haftet der Betriebsinhaber notfalls mit seinem Privatvermögen. Eine spezielle Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe kommt für Betriebe aus dem Objekt- und Personenschutz, der Baustellenbewachung, Betriebe zum Geld- und Werttransport sowie für Sicherheitsdienste in Frage. Auch Detektive und Security-Firmen können eine spezielle Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe abschließen.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe?

Sofern Auftraggeber oder Dritte durch das versicherte Unternehmen einen Schaden erleiden, überprüft die Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe zunächst die Haftpflichtfrage. Das bedeutet, die Versicherung überprüft, ob die gestellte Schadensforderung gerechtfertigt ist. Nicht gerechtfertigte Forderungen werden im Sinne des versicherten Betriebes abgewehrt. Notfalls geschieht dies auch auf gerichtlichem Weg. Alle für die Schadenabwehr anfallenden Kosten werden von der Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe getragen. Berechtigte Schadensforderungen werden von der Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen übernommen. Allgemein übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Laut §6 BewV sind Bewachungsunternehmen zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet. Dabei müssen bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllt sein. Diese betragen 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100000 Euro für Vermögensschäden. Je nach Tarif können auch höhere Versicherungssummen für eine Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe vereinbart werden. Je nach Anbieter und Tarif kann die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden. Wird eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart, wird diese bei jedem Schadensfall fällig. Dafür verringert sich durch eine Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag.

Angebote vergleichen und Versicherungsbeiträge vergleichen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betriebe des Bewachungsgewerbes zwingend erforderlich. Doch die Versicherungsangebote beinhalten je nach Tarif und Anbieter einen unterschiedlichen Deckungsumfang und einen unterschiedlichen Leistungsumfang. Nutzen Sie deshalb unseren seiteninternen Vergleichsrechner zur Berechnung der günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen mit den besten Leistungen und den höchsten Deckungssummen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Vergleichsrechner zu gelangen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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