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Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter

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Im Geschäftsleben haften Unternehmer oder Freiberufler grundsätzlich immer dann, wenn ihnen selbst oder ihren Mitarbeitern nur ein kleines Missgeschick passiert oder sie einem Dritten sogar schwere Schäden durch selbstverschuldete Unfälle zufügen. Macht der Geschädigte in einem solchen Fall seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend, kann dies für den Unternehmer gravierende finanzielle Folgen haben, die im schlimmsten Fall eine Insolvenz nach sich ziehen. Dies gilt für sämtliche Branchen wie beispielsweise Handwerk, Industrie, Dienstleistung oder Touristikbranche. Die verschiedenen Branchen stellen allerdings unterschiedliche Anforderungen an eine Betriebshaftpflicht, da die Risiken, die ein Betrieb tragen muss, je nach Arbeitsbereich variieren können. Daher werden beispielsweise für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter in der Regel andere Kriterien zugrunde gelegt als etwa für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Handwerksbetriebe. Da inzwischen zahlreiche Versicherer betriebliche Haftpflichtversicherungen anbieten, sind die unterschiedlichen Tarife und Leistungen nur schwer überschaubar, so dass ein „online Versicherungsvergleich“ mittlerweile unerlässlich geworden ist. Mit Hilfe des „Tarifrechners“, den die Betreiber dieser Internetseite anbieten, ist ein „Versicherungsvergleich“ leicht durchführbar. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, wenn Sie die günstigsten Tarife und besten Leistungsangebote der Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter ermitteln möchten.

Haftungsumfang 

Der Reiseveranstalter, der im eigenen Namen Reiseleistungen organisiert, haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reisen. Dies gilt vor allem für Pauschalreisen, die aus mehreren Reiseleistungen bestehen, die zu einem Gesamtpaket zusammengefügt und zu einem Pauschalpreis verkauft werden. Erbringt der Reiseveranstalter diese Leistungen im eigenen Namen, spielt seine vermittelnde Tätigkeit keine Rolle, denn er haftet im Schadensfall auch für die Leistungsträger, deren Reiseangebote er in seine Pauschalreise integriert hat. Gerade bei Pauschalreisen treten immer wieder Mängel auf wie etwa das gebuchte Hotel, das sich als Baustelle erweist oder der gebuchte Flug, der am Ende ausfällt. Dafür haftet letztlich der Reiseveranstalter, der sich in solchen Fällen nur mit Hilfe einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter vor hohen finanziellen Einbußen schützen kann.

Leistungen

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter greift, sobald es im Zusammenhang mit der Durchführung einer Reise zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden eines Reiseteilnehmers kommt. Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden beschränken sich dabei meist nicht nur auf die Minderung oder Erstattung des Reisepreises, sondern es kann auch zu Schadensersatzforderungen kommen. Diese Ansprüche können beispielsweise geltend gemacht werden, wenn der Reisende auf Grund des Schadens seine Urlaubszeit sinnlos aufgewendet oder er einen aus Personen- oder Sachschäden resultierenden Vermögensschaden wie etwa einen Verdienstausfall erlitten hat. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter kommt in solchen Fällen dann nicht nur für den Schadensersatzanspruch selbst auf, sondern trägt auch die Kosten für die Überprüfung seiner Berechtigung. Wird der Anspruch auf Schadenersatz als unberechtigt angesehen, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter auch die eventuell erforderlichen Gerichtskosten. Ebenfalls kommt die Betriebshaftpflichtversicherung der Reiseveranstalter auch für die beispielsweise bei einem Badeunfall im Hotelpool anfallenden Arztkosten und Krankenhausaufenthalte sowie für erforderliche Rücktransporte in die Heimat auf. Gerade in der Touristikbranche ist das Schadenspotential so vielseitig, dass der nicht versicherte Reiseveranstalter im schlimmsten Fall wirtschaftlich völlig ruiniert ist.

Kosten

Je nach Anbieter können Kosten und Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter sehr unterschiedlich ausfallen. Daher sollte man einen „Versicherungsvergleich“ durchführen, um das günstigste und für die eigene Branche geeignete Angebot zu finden. Die gewählte Deckungssumme bestimmt den Versicherungsbeitrag im Wesentlichen mit und auch der Jahresumsatz des Unternehmens spielt bei der Beitragsermittlung eine Rolle. Entscheidet sich der Reiseveranstalter für den Abschluss einer Versicherung mit Selbstbehalt und längerer Versicherungslaufzeit, kann er die Kosten dadurch noch etwas reduzieren. Allerdings sollte er niemals an der Deckungssumme sparen, denn die gewählte Betriebshaftpflichtversicherung der Reiseveranstalter sollte im schlimmsten Fall alle denkbaren Schäden, die in einem Unternehmen jemals auftreten können, absichern. Besonders Personenschäden können immense Summen verschlingen, so dass man hierfür in der Regel eine Deckungssumme von mehreren Millionen Euro ansetzt. 

Test

Neben der ARAG, die im Bereich der Betriebshaftpflicht vom TÜV Saarland mit sehr gut und der Württembergischen, die mit der Wertung A- durch die Ratingagentur Fitch Ratings bewertet wurden, gelten besonders im Bereich der Haftpflichtversicherungen für die Touristikbranche die Hanse Merkur oder die TAS Touristik als beispielhaft.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich