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Betriebshaftpflichtversicherung für den Kosmetik-Bereich

Kosmetische Dienstleistungen werden in Deutschland von großen Studios und von vielen kleinen selbständigen Kosmetikerinnen angeboten. Während in Salons mit mehreren Mitarbeitern und hohen Umsätzen eine Betriebshaftpflicht der Kosmetikerinnen selbstverständlich ist, möchten die selbständigen Kosmetikanbieter diese aus Kostengründen oft einsparen. Wie für jeden Gewerbetreibenden gilt aber auch für sie, dass sie für alle Schäden, die ihre Kunden und Gäste erleiden, in Haftung genommen werden können. Das gilt für Personen- und für Sachschäden. Die Zahlung von Schadensersatzansprüchen kann die finanziellen Möglichkeiten der Selbständigen jedoch schnell übersteigen. Hiervor kann nur eine Betriebshaftpflichtversicherung die Kosmetikerin schützen.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • überprüft, ob Ansprüche von Kunden gerechtfertigt sind, lehnt sie sonst ab
  • befriedigt Schadensersatzansprüche wie medizinische Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder Schmerzensgeld
  • erstattet Anwalts- und Gerichtskosten
  • kontaktiert Gutachter und übernimmt deren Auslagen

Vertragsgestaltung

  • Übernahme der Schäden in Höhe der entstandenen Kosten, höchstens jedoch bis zu abgeschlossenen Deckungssummen
  • Deckungssummen von jeweils drei Millionen für Personen- und Sachschäden empfehlenswert
  • Jahrestarife schon ab 100 Euro

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist Kosmetikerinnen zu empfehlen. Hierfür gibt es von vielen Versicherungsgesellschaften günstige Angebote. Umfassende Informationen zu Policen, Tarifen und Versicherungsbedingungen bietet unser Tarifrechner. Er sucht für die Interessierten mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ die günstigsten Angebote.

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Kosmetische Dienstleistungen werden heute nicht nur von großen Studios angeboten, viele junge Frauen wagen als Kosmetikerin den Schritt in die Selbständigkeit. In kleinen Salons bieten sie die unterschiedlichsten Kosmetikbehandlungen an. Mitarbeiter werden oft nicht beschäftigt, die Ausstattungen sind modern, aber übersichtlich. Für viele dieser kleinen Salons stellt sich die Frage, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kosmetik notwendig ist.

Risiken im Kosmetikstudio

Ihre gewerbliche Tätigkeit führt die Kosmetikerin in eigenen oder in angemieteten Räumen aus. Hier können sich Kunden, Lieferanten oder Gäste bei Unfällen verletzten. Auch auf dem Betriebsgrundstück lauern, trotz aller Umsicht, bei Glätte oder bei Schnee Gefahren. Durch die gewerbliche Nutzung von Mieträumen können auch am Gebäude Schäden entstehen. Risiken können auch während der kosmetischen Behandlung auftreten. Trotz intensiver Beratung und guter Ausbildung der Kosmetikerin können bei Kunden Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmte Inhaltstoffe auftreten oder eingesetzte Geräte, wie Infrarotlampen, Hautreizungen verursachen. Die Inhaberin des Kosmetiksalons haftet für alle Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiterinnen verursachen. Das betrifft Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden. Gibt es keine Betriebshaftpflicht der Kosmetikerin, haftet sie mit ihrem privaten Vermögen. Daher sollte mit der Gewerbeanmeldung auch eine Betriebshaftpflicht für Kosmetik abgeschlossen werden.

Versicherungsleistungen

Die Betriebshaftpflicht der Kosmetikerin fungiert als passive Rechtschutzversicherung, denn die Versicherung prüft im Schadensfall als erstes, ob die Schadenersatzansprüche der Kunden auch gerechtfertigt sind. Im Versicherungsfall übernimmt sie den Schadenersatz. Dazu gehören zum Beispiel notwendige Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und auch Schmerzensgeld. Sind die Ansprüche unberechtigt, werden sie abgelehnt. Können sich die Betroffenen nicht einigen, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Kosmetikerin erstattet dann Anwalts- und Prozesskosten. Übernommen werden auch Auslagen von Gutachtern, die gerade im medizinischen und kosmetischen Bereich oft in Anspruch genommen werden müssen.

Umfang der Versicherung

Die Betriebshaftpflicht der Kosmetiksalons gleicht die Schäden in Höhe der entstandenen Kosten aus, höchstens jedoch bis zu den abgeschlossenen Deckungssummen. Bei Vertragsabschluss ist daher darauf zu achten, dass die Höhe der Deckungssummen ausreichend ist. Für Personen- und Sachschäden sollten Deckungssummen von mindestens drei Millionen Euro betragen, für den Vermögensschutz reicht eine geringere Summe aus. 

Beiträge

Für die Betriebshaftpflicht im Kosmetikbereich ist eine Basisversicherung ausreichend. Bei der Tätigkeit in Mieträumen sollte eine Mieterhaftpflicht eingeschlossen sein. Die Beiträge der Policen beginnen schon ab 100 Euro Jahrestarif. Die Höhe der Tarife kann durch die Wahl von Selbstbehalten noch beeinflusst werden. 

Tarifvergleich

Bei Beginn der selbständigen Tätigkeit als Kosmetikerin sollte ein umfangreicher Vergleich zum Thema Betriebshaftpflicht der Kosmetikerin erfolgen. Hierbei müssen die Selbständigen darauf achten, dass bei den Angeboten der Versicherungsgesellschaften alle Risiken ihres Unternehmens eingeschlossen sind. Wertvolle Tipps erhalten interessierten Firmengründerinnen in unserem Tarifrechner. Er sucht mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ die günstigsten Angebote.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich