Kosmetische Dienstleistungen werden in Deutschland von großen Studios und von vielen kleinen selbständigen Kosmetikerinnen angeboten. Während in Salons mit mehreren Mitarbeitern und hohen Umsätzen eine Betriebshaftpflicht der Kosmetikerinnen selbstverständlich ist, möchten die selbständigen Kosmetikanbieter diese aus Kostengründen oft einsparen. Wie für jeden Gewerbetreibenden gilt aber auch für sie, dass sie für alle Schäden, die ihre Kunden und Gäste erleiden, in Haftung genommen werden können. Das gilt für Personen- und für Sachschäden. Die Zahlung von Schadensersatzansprüchen kann die finanziellen Möglichkeiten der Selbständigen jedoch schnell übersteigen. Hiervor kann nur eine Betriebshaftpflichtversicherung die Kosmetikerin schützen.
Leistungen der Betriebshaftpflicht
- überprüft, ob Ansprüche von Kunden gerechtfertigt sind, lehnt sie sonst ab
- befriedigt Schadensersatzansprüche wie medizinische Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder Schmerzensgeld
- erstattet Anwalts- und Gerichtskosten
- kontaktiert Gutachter und übernimmt deren Auslagen
Vertragsgestaltung
- Übernahme der Schäden in Höhe der entstandenen Kosten, höchstens jedoch bis zu abgeschlossenen Deckungssummen
- Deckungssummen von jeweils drei Millionen für Personen- und Sachschäden empfehlenswert
- Jahrestarife schon ab 100 Euro
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist Kosmetikerinnen zu empfehlen. Hierfür gibt es von vielen Versicherungsgesellschaften günstige Angebote. Umfassende Informationen zu Policen, Tarifen und Versicherungsbedingungen bietet unser Tarifrechner. Er sucht für die Interessierten mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ die günstigsten Angebote.
field_4fe2e57856c7efield_4fec3b1d9257a
Kosmetische Dienstleistungen werden heute nicht nur von großen Studios angeboten, viele junge Frauen wagen als Kosmetikerin den Schritt in die Selbständigkeit. In kleinen Salons bieten sie die unterschiedlichsten Kosmetikbehandlungen an. Mitarbeiter werden oft nicht beschäftigt, die Ausstattungen sind modern, aber übersichtlich. Für viele dieser kleinen Salons stellt sich die Frage, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kosmetik notwendig ist.
Risiken im Kosmetikstudio
Ihre gewerbliche Tätigkeit führt die Kosmetikerin in eigenen oder in angemieteten Räumen aus. Hier können sich Kunden, Lieferanten oder Gäste bei Unfällen verletzten. Auch auf dem Betriebsgrundstück lauern, trotz aller Umsicht, bei Glätte oder bei Schnee Gefahren. Durch die gewerbliche Nutzung von Mieträumen können auch am Gebäude Schäden entstehen. Risiken können auch während der kosmetischen Behandlung auftreten. Trotz intensiver Beratung und guter Ausbildung der Kosmetikerin können bei Kunden Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmte Inhaltstoffe auftreten oder eingesetzte Geräte, wie Infrarotlampen, Hautreizungen verursachen. Die Inhaberin des Kosmetiksalons haftet für alle Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiterinnen verursachen. Das betrifft Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden. Gibt es keine Betriebshaftpflicht der Kosmetikerin, haftet sie mit ihrem privaten Vermögen. Daher sollte mit der Gewerbeanmeldung auch eine Betriebshaftpflicht für Kosmetik abgeschlossen werden.
Versicherungsleistungen
Die Betriebshaftpflicht der Kosmetikerin fungiert als passive Rechtschutzversicherung, denn die Versicherung prüft im Schadensfall als erstes, ob die Schadenersatzansprüche der Kunden auch gerechtfertigt sind. Im Versicherungsfall übernimmt sie den Schadenersatz. Dazu gehören zum Beispiel notwendige Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und auch Schmerzensgeld. Sind die Ansprüche unberechtigt, werden sie abgelehnt. Können sich die Betroffenen nicht einigen, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Kosmetikerin erstattet dann Anwalts- und Prozesskosten. Übernommen werden auch Auslagen von Gutachtern, die gerade im medizinischen und kosmetischen Bereich oft in Anspruch genommen werden müssen.
Umfang der Versicherung
Die Betriebshaftpflicht der Kosmetiksalons gleicht die Schäden in Höhe der entstandenen Kosten aus, höchstens jedoch bis zu den abgeschlossenen Deckungssummen. Bei Vertragsabschluss ist daher darauf zu achten, dass die Höhe der Deckungssummen ausreichend ist. Für Personen- und Sachschäden sollten Deckungssummen von mindestens drei Millionen Euro betragen, für den Vermögensschutz reicht eine geringere Summe aus.
Beiträge
Für die Betriebshaftpflicht im Kosmetikbereich ist eine Basisversicherung ausreichend. Bei der Tätigkeit in Mieträumen sollte eine Mieterhaftpflicht eingeschlossen sein. Die Beiträge der Policen beginnen schon ab 100 Euro Jahrestarif. Die Höhe der Tarife kann durch die Wahl von Selbstbehalten noch beeinflusst werden.
Tarifvergleich
Bei Beginn der selbständigen Tätigkeit als Kosmetikerin sollte ein umfangreicher Vergleich zum Thema Betriebshaftpflicht der Kosmetikerin erfolgen. Hierbei müssen die Selbständigen darauf achten, dass bei den Angeboten der Versicherungsgesellschaften alle Risiken ihres Unternehmens eingeschlossen sind. Wertvolle Tipps erhalten interessierten Firmengründerinnen in unserem Tarifrechner. Er sucht mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ die günstigsten Angebote.