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Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner

Freiberuflich tätige und selbstständige Webdesigner sollten auf den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht verzichten. Kommt es durch ihre gewerbliche Tätigkeit zu einem Schaden, haften sie ohne Versicherungsschutz mit ihrem Privatvermögen.

Betriebshaftpflicht für Webdesigner

  • nicht gesetzlich vorgeschrieben zur Ausübung des Gewerbes
  • bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung von Vermögensschäden nicht ausschließlich als Folgeschaden von Personen- oder Sachschäden sinnvoll

versicherte Risiken sollten beinhalten

  • Verletzungen von Datenschutz, Urheber-, Marken oder Namensrechten
  • Datenverlust

Betriebshaftpflicht mit Pauschalsystem

  • deckt pauschal die Risiken einzelner Branchen ab
  • geeignet für Webdesigner: Betriebshaftpflicht für die Medienbranche oder Kreativberufe

Betriebshaftpflicht mit Modularsystem

  • individuell gestaltbar
  • Baukastensystem

versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer – Betriebseigentümer
  • Geschäftsführer und alle festangestellten Mitarbeiter
  • freiberufliche Mitarbeiter
  • Praktikanten
  • Volontäre

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Betriebshaftpflichtversicherungen variieren im Leistungsumfang und den Versicherungsprämien. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner sinnvoll. Er berechnet die besten und preisgünstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie. Nach dem Tarifvergleich kann ein Onlinevertragsabschluss getätigt werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Tarifrechner.

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Eine Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aus allen Branchen eine wichtige und notwendige Absicherung. Wird durch betriebliche oder berufliche Tätigkeiten ein Schaden verursacht, haftet der Betriebseigner ohne Versicherung mit seinem Privatvermögen. Daher sollten auch freiberuflich und selbstständig tätige Webdesigner auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichten.

Betriebshaftpflicht für Web Designer mit Focus auf Vermögensschäden

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner nicht zwingend zur Gewerbeausübung vorgeschrieben. Dennoch ist eine Absicherung durch eine Betriebshaftpflicht für selbstständige und freiberuflich tätige Webdesigner dringend ratsam. Wird einem Dritten durch ihre berufliche Tätigkeit ein Schaden zugefügt, ist auch der Webdesigner in vollem Umfang für den Schaden haftbar. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflicht ist der Web Designer notfalls auch mit seinem Privatvermögen haftbar. Eine Betriebshaftpflicht schützt umfassend bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung sollte an die branchenspezifischen und individuellen Anforderungen möglichst genau angepasst sein. Im Falle eines Webdesigners ist daher eine besondere Absicherung von Vermögensschäden besonders wichtig. Verletzungen von Datenschutz, Urheber-, Marken oder Namensrechten müssen genau so umfassend abgesichert sein, wie ein möglicher Datenverlust oder ein Auftragsrücktritt. Meist entstehen durch diese branchenspezifische Risiken Vermögensschäden. Diese sollten daher in einer Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner in ausreichendem Maße abgesichert sein. Dabei gilt es auf eine ausreichende die Höhe der Deckungssumme bei Vermögensschäden zu achten. Darüber hinaus sollten in einer Betriebshaftpflicht für Designer, Webdesigner und andere Kreativberufe Vermögensschäden nicht nur infolge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens versichert sein.

Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner nach dem Pauschalsystem

Betriebshaftpflichtversicherungen werden allgemein in zwei Produktvarianten angeboten. Eine davon ist die Betriebshaftpflicht mit Pauschalsystem. Diese Versicherungsvariante deckt den allgemeinen Versicherungsbedarf einer speziellen Branche ab. Zur Versicherung kommt im Falle eines Webdesigners eine Betriebshaftpflicht für die Medienbranche oder für kreative Berufe im Allgemeinen in Frage. Bei einer Betriebshaftpflicht für Designer, Webdesigner und andere Kreativberufe mit Pauschalsystem können die genauen Versicherungsinhalte je nach Anbieter dennoch individuell angepasst werden. Meist handelt es sich dabei jedoch um eine individuelle Anpassung der Deckungssummen oder um die Möglichkeit, spezielle Risiken mit in den Versicherungsschutz einzuschließen.

Betriebshaftpflicht für Web Designer nach dem Modularsystem

Weitaus individueller gestaltbar als eine Betriebshaftpflicht mit Pauschalsystem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Modularsystem. Bei dieser Versicherungsvariante kann der individuell benötigte Versicherungsschutz nach einer Art Baukastensystem zusammengestellt werden. Dazu stehen verschiedene Versicherungsmodule zur Verfügung, die je nach Bedarf gewählt werden können. 

Sinnvolle Erweiterungen

Je nach Tarif und Anbieter können in die Betriebshaftpflicht für Designer, Webdesigner und andere Kreativberufe spezielle Risiken mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Dazu gehören der mögliche Einschluss von Eigenschäden oder die Versicherung bereits erbrachter Arbeitsleistungen im Falle eines Rücktritts seitens des Auftraggebers. In manchen Tarifen zur Betriebshaftpflicht für Designer und Webdesigner sind vergebliche Arbeitsleistungen sogar beim berechtigten Rücktritt des Auftraggebers versicherbar.

Versicherter Personenkreis

Generell sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung neben dem Betriebseigentümer auch Geschäftsführer sowie alle Mitarbeiter des Betriebes versichert. In einer Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner sollten darüber hinaus auch freiberufliche Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten zum versicherten Personenkreis gehören.

Angebote und Preise vergleichen

Eine Betriebshaftpflicht für Web Designer muss einen, den besonderen Anforderungen dieses Berufes angepassten Versicherungsschutz bieten. Doch die Angebote zur Betriebshaftpflicht können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie schnell und einfach die günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen mit bedarfsentsprechenden Versicherungsleistungen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um den Vergleichsrechner zu starten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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