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Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer

Der Begriff des Kleinunternehmers ist im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Danach gilt als Kleinunternehmer, wer einen jährlichen Bruttojahresumsatz in Höhe von 17.500 Euro nicht überschreitet. Allein aus der Höhe des Bruttoumsatzes, welcher die anwendbare Mehrwertsteuer bereits enthält, wird ersichtlich, dass ein Kleinunternehmer ein eher überschaubares Einkommen erzielt. Deshalb bleibt sorgfältig zu prüfen, ob eine Gewerbehaftpflichtversicherung tatsächlich erforderlich ist.

Besonderheiten für Kleinunternehmer

  • Auch ein Kleinunternehmer unterliegt in vollem Umfang der gesetzlichen Haftpflicht bei Schadensersatzforderung
  • Dank der überschaubaren Umsätze könnte eine Betriebshaftpflicht allerdings entbehrlich sein
  • Für Kleinunternehmer ist eine sorgfältige Bedarfsanalyse deshalb unerlässlich
  • Sie stellt Kosten und Nutzen der Betriebshaftpflicht in Abhängigkeit von der spezifischen Tätigkeit gegenüber
  • Ist eine Betriebshaftpflicht tatsächlich notwendig, ist ein Tarifvergleich dringend empfehlenswert

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Insbesondere Kleinunternehmer stellen auf einen günstigen Versicherungsschutz ab. Ein Direktversicherer mag deshalb im Versicherungsvergleich die erste Wahl für einen Vertragsabschluss sein. Ein letzter Blick gilt den Leistungsausschlüssen in den Versicherungsbedingungen, damit der Versicherungsschutz trotz seiner Preiswürdigkeit alle erforderlichen Leistungen enthält. Der Tarifvergleich ist unter dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden.

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Der Begriff des Kleinunternehmers ist im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Danach ist ein Kleinunternehmer, welcher im vergangenen Jahr einen Bruttojahresumsatz von unter 17.500 Euro erzielt hat und wer im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Der Kleinunternehmer ist dann von der Umsatzsteuerpflicht befreit, im Gegenzug darf er allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen. Im Zusammenhang mit der Gewerbehaftpflichtversicherung für Kleinunternehmer ist vorrangig von Bedeutung, dass ein Bruttojahresumsatz von 17.500 Euro eine recht geringe Größenordnung ausmacht, welcher auf eine betriebliche Tätigkeit von überschaubarem Umfang schließen lässt. 

Zum Begriff des Kleinunternehmers

Der Kleinunternehmer-Begriff stammt aus dem Umsatzsteuergesetz, er regelt die Umsatzsteuerpflicht von Unternehmen. Wer unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt, muss keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen. Mit einem jährlichen Umsatz von 17.500 Euro einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer wird allerdings deutlich, dass es sich hier um ein Unternehmen handelt, welches noch am Anfang seiner Entwicklung steht. Auch ein Existenzgründer kann unter die Kleinunternehmerregelung fallen, Gleiches gilt für einen Gewerbetreibenden in den Anfängen seiner selbständigen Tätigkeit. 

Gesetzliche Haftpflicht gilt uneingeschränkt

Ungeachtet des geringen Umsatzes für Kleinunternehmer gilt die gesetzliche Haftpflicht mit der Gewerbehaftpflicht Kleinunternehmer uneingeschränkt. Damit hat auch ein Kleinunternehmer einen Schaden zu ersetzen, welcher bei der Ausübung der betrieblichen Aufgabe verursacht wurde. In Anbetracht der geringen Einkommensverhältnisse kann eine Gewerbehaftpflichtversicherung für den Kleinunternehmer also durchaus erforderlich sein. Die überschaubare Größenordnung der betrieblichen Tätigkeit könnte wiederum dagegen sprechen. Deshalb ist vor jedem Vertragsabschluss eine genaue Bedarfsanalyse erforderlich, welchen Umfang die Gewerbehaftpflicht für den Kleinunternehmer annehmen sollte.

Bedarfsanalyse erforderlich

Die Bedarfsanalyse muss identifizieren, wie groß die Gefahr ist, dass die Gewerbehaftpflicht Kleinunternehmer tatsächlich greift. Ein Selbständiger, der überwiegend in seinem Büro als Berater tätig ist und keinen Kundenbesuch empfängt, mag ein niedriges Risiko haben, dass der Versicherungsfall für die Gewerbehaftpflichtversicherung Kleinunternehmer tatsächlich eintritt. Eine sorgfältige Analyse des Versicherungsbedarfs ist deshalb unerlässlich, sie muss identifizieren, ob und in welcher Größenordnung eine Gewerbehaftpflichtversicherung erforderlich ist. Besteht allerdings ein Versicherungsbedarf, sollten die Versicherungsprämien für eine Gewerbehaftpflichtversicherung Kleinunternehmer überschaubar bleiben. Eine vergleichsweise geringe Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mag ausreichen. Sie kombiniert den Anspruch des Versicherten, bei Schadenersatzforderungen ausreichend abgesichert zu sein, mit seinem Wunsch, auf hohe Versicherungsprämien zu verzichten. Gleichzeitig stellt auch eine günstige Gewerbehaftpflichtversicherung den Kleinunternehmer von den Kosten eines Rechtsstreits bei einer unberechtigten Forderung frei. So hat der Selbständige schon zu Beginn seiner Tätigkeit die Sicherheit, der Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer in ausreichendem Maß Genüge zu tun.

Die Gewerbehaftpflicht im Test

Eine Gewerbehaftpflicht für Kleinunternehmer soll günstig sein. Gerade deshalb ist der Vergleich im Test vor dem Vertragsabschluss wichtig. Ein Online-Rechner wird zeigen, welcher Anbieter durch preiswerte Versicherungsbeiträge überzeugt. Insbesondere Direktversicherer mögen sich für eine preisgünstige Basis-Versicherung empfehlen. Aus dem Online-Tarifrechner ist der günstigste Tarif schnell zu entnehmen. Trotzdem gilt ein letzter Blick möglichen Leistungsausschlüssen, damit der Versicherungsschutz bei aller Preiswürdigkeit die erforderlichen Leistungen erbringt. Der Tarifrechner mit Online-Abschluss ist unter dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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