Wer einen eigenen Betrieb führt, ist im Schadensfall zu Schadenersatzleistungen verpflichtet, sofern diese nachweisbar durch den Geschäftsbetrieb entstanden sind. Dies gilt für Einzelunternehmer und Freiberufler ebenso wie für Großindustrielle. In der Regel bedeuten diese Ansprüche enorme, finanzielle Einbußen. Im schlimmsten Fall kann es aber ebenso den schadensbedingten Konkurs eines Unternehmens bedeuten. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung der Generali eine gute Lösung.
Der Generali Versicherungskonzern
Schon im Jahr 1831 wurde die Versicherungsgesellschaft Generali im italienischen Triest gegründet, die erste deutsche Niederlassung entstand 1845 in Hamburg. Das Unternehmen entwickelte sich innerhalb Deutschlands ständig weiter, indem es mit zahlreichen Versicherern einen Verbund einging. Unter dessen Dach befinden sich beispielsweise die Cosmos Versicherungen, die Volksfürsorge oder ebenfalls die AachenMünchner. Im Jahr 2009 war die Fusion abgeschlossen, so dass der Konzern heute zu einem der größten Anbieter auf dem Versicherungsmarkt gehört. Dies garantiert eine umfangreiche Produktvielfalt zu, die jedes Bedürfnis abdecken kann. Daher zählt auch eine Betriebshaftpflicht der Generali zum Versicherungsangebot.
Die Betriebshaftpflicht der Generali
Wenn es durch den Betrieb zum Schaden an Dritten kommt, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, dafür aufzukommen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese durch den Firmeninhaber, durch die allgemeine Betriebstätigkeit oder aber durch die Mitarbeiter passiert sind. Bei der Generali Betriebshaftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die noch weitreichendere „Leistungen“ erbringt, als lediglich die Regulierung der Haftpflichtansprüche. Denn neben den berechtigten Ansprüchen können ebenso unberechtigte oder viel zu hohe Forderungen die Existenz des Unternehmens beeinträchtigen oder sogar gefährden. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali verfügt daher über einen passiven Rechtschutz, mittels dem vorab die Schadenersatzansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Sollten die Schadensforderungen zu hoch oder unberechtigt sein, dann ist die Betriebshaftpflicht der Generali bei der Abwehr behilflich und beschreitet dazu im Ernstfall auch den gerichtlichen Weg.
Leistungen
Zum Leistungsangebot der Generali Betriebshaftpflicht gehört weiterhin, dass ein voller Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme gewährleistet wird. Wie hoch dieser ausfällt, ergibt sich aus dem individuellen Bedarf. Daher ist es erforderlich, vor dem Abschluss des Versicherungsschutzes eine Bedarfsermittlung durchzuführen, die ebenfalls als Grundlage für die „Beiträge“ angesehen werden kann. Hierbei spielt neben der Größe des Unternehmens auch die Branche eine Rolle. Der Versicherungsschutz gilt für Personen- sowie Sachschäden. Ebenso sind Vermögensschäden, falls eine schadensbedingte Betriebsunterbrechung stattfinden muss, inbegriffen. Der Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali liegt darin, dass keine Selbstbeteiligung verlangt wird. Somit ist ein voller Schutz garantiert, der sich unter anderem auf Tätigkeitsschäden sowie Mietsachschäden ausweitet. Bei zahlreichen Versicherern sind Abwasser- und Leitungsschäden im Versicherungsumfang ausgeschlossen. Bei der Generali hingegen sind diese Punkte inbegriffen. Auch bei Schäden, die sich durch einen Schlüsselverlust ergeben, erbringt die Betriebshaftpflicht der Generali Leistungen.
Kosten berechnen - Anbieter vergleichen
Damit die genauen Leistungen der Betriebshaftpflicht der Generali mit den dazugehörigen Beiträgen eingesehen werden können, ist es notwendig, beim "internen Tarifrechner" vorab einige Fragen zum Betrieb zu beantworten, damit die Bedarfsermittlung durchgeführt werden kann. Das daraus resultierende Angebot lässt sich im Anschluss mit den Angeboten anderer Versicherer in Relation setzen.