Apotheker müssen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen in Schadensfällen gegenüber Dritten haften. Es geht bei der Ausübung des Berufs nicht nur darum, dass rezeptpflichtige Medikamente ausgegeben werden, bei denen der Arzt im Schadensfall haftbar zu machen wäre, sondern ebenso haben Apotheken eine beratende Funktion, welche besonders bei apothekenpflichtigen und rezeptfreien Produkten zum Tragen kommt. Gerade hier ist die Gefahr von Haftpflichtschäden als hoch einzustufen, denn nicht allzu selten kommt es vor, dass falsche Präparate eine Fehlwirkung hervorrufen können. Eine Betriebshaftpflicht für Apotheker schützt vor den finanziellen Folgen.
Warum die Betriebshaftpflicht für Apotheken so wichtig ist
Es ist überaus wichtig, dass ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist, der im Falle vor finanziellen Ansprüchen greift. So können beispielsweise Unterhaltsansprüche Dritter auf den Apotheker oder seine Angestellten zukommen, wenn eine fehlerhafte Abgabe von sogenannten Anti-Konzeptiva stattgefunden hat und daraus eine ungewollte Schwangerschaft resultiert. Aber auch weitaus schwere Komplikationen können durch eine falsche Beratung auftreten. Für diesen Zweck ist es unbedingt notwendig, über eine ausreichend hohe Deckungssumme bei Personenschäden zu verfügen. Denn ist dies nicht der Fall, können hohe Schadenersatzforderungen nicht nur eine enorme finanzielle Belastung darstellen, sondern ebenfalls den Bestand der Apotheke bedrohen. Aber ebenfalls sind Sach- oder Vermögensschäden in der Betriebshaftpflicht für Apotheken integriert.
Leistungen in der Betriebshaftpflicht für Apotheken
Zu den „Leistungen“ in der Betriebshaftpflicht für Apotheken gehört die Prüfung der Schadenersatzansprüche. Sollten diese zu hoch oder unberechtigt sein, wird die Abwehr übernommen, gegebenenfalls sogar gerichtlich. Je nach Art und Umfang des Vertrages ist der Betrieb mit allen Eigenschaften, Tätigkeiten und Rechtsverhältnissen abgesichert. Um von einem ausreichenden Schutz profitieren zu können, muss vorab der individuellen Bedarf ermittelt werden. Daraus errechnen sich letztendlich die „Beiträge“ zur Betriebshaftpflicht für Apotheken. Je nach Versicherer bestehen bereits Regeldeckungssummen, die beispielsweise 2 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden sowie 100.000 Euro bei Vermögensschäden betragen können. Aber ebenfalls lassen sich individuelle Deckungssummen abschließen. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich der Betriebshaftpflicht für Apotheken vom Versicherer abhängig. Grundsätzlich besteht ein Versicherungsschutz für alle Betriebsstätten innerhalb Deutschlands. Allerdings lässt sich häufig ein weltweiter Schutz anfordern, sofern hieraus Schäden im Ausland auftreten.
Ausschlüsse
Ebenso sind Ausschlüsse in der Betriebshaftpflicht für Apotheken vorhanden. Zu den sogenannten berufs- und betriebsspezifischen Risiken, die nicht versichert sind, gehören beispielsweise Ansprüche nach dem § 84 Arzneimittelgesetz, welches auch als AMG bekannt ist. Ebenfalls sind Tätigkeiten ausgeschlossen, die weder dem Beruf noch dem versicherten Betrieb zugeordnet werden können.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Über den internen Tarifrechner ist es möglich, zuerst einmal den individuellen Bedarf ermitteln zu lassen, indem einige Fragen beantwortet werden müssen. Aufgrund dieser Angaben ist es möglich, von einer übersichtlichen Tabelle aller in Frage kommenden Versicherer zu profitieren, die mit ihren Leistungen und Prämien in Relation gesetzt werden können.