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Betriebshaftpflicht EDV

Betriebshaftpflicht für die EDV-Branche

Die Betriebshaftpflichtversicherung verhindert im Schadensfall den finanziellen Ruin eines Unternehmens. Die Leistungen dieser Versicherung können an die jeweiligen Bedürfnisse der verschiedenen Branchen wie beispielsweise der EDV-Branche angepasst werden. Versichert sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen

Versicherte Leistungen

  • Produkthaftungsschäden
  • Schadenersatzansprüche und ihre Prüfung
  • Gerichtskostenübernahme bei nicht berechtigten Schadensersatzforderungen
  • Urheber- und Markenrechtsverletzungen
  • tarifabhängig Eigenschäden

Kosten

  • abhängig von Deckungssumme und Unternehmensgröße
  • Kostenreduzierung durch Selbstbehalt
  • Kostenreduzierung durch Rabatte bei längerer Laufzeit

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Beitragsberechnung für die auf die EDV-Branche abgestimmte Betriebshaftpflicht basiert unter anderem auf der Größe des Unternehmens und der gewählten Deckungssumme. Tarife und Leistungen der gewählten Betriebshaftpflicht können auch in Bezug zu anderen Versicherungen dieser Art gesetzt werden. Der seiteninterne Tarifrechner ermöglicht einen online Versicherungsvergleich zur Berechnung des persönlichen Tarifs. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangt man zum Tarifrechner. Die Versicherung kann online abgeschlossen werden.

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Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist gerade in der EDV-Branche unerlässlich, da IT-Dienstleister und EDV-Fachleute in der Regel fast unbegrenzt für alle Schäden haften, die sie oder ihre Mitarbeiter bei Kunden oder anderen Firmen verursachen. Die Bandbreite der möglichen Schäden im EDV-Bereich ist vielseitig und reicht beispielsweise von Urheberrechtsverletzungen, Beratungsfehlern, Übertragung von Computerviren bis hin zu Programmierfehlern oder Datenverlust durch defekte Hardware. Die Haftung lässt sich durch vertragliche Regelungen nur teilweise beschränken, so dass im Schadensfall nur eine geeignete Betriebshaftpflicht für EDV Fachbetriebe vor größeren finanziellen Einbußen, die im schlimmsten Fall auch zur Insolvenz eines Unternehmens führen können, schützt. Die Betriebshaftpflicht für die EDV Branche deckt sowohl Personen- und Sachschäden als auch daraus resultierende Vermögensschäden ab. Tarife und Leistungen der verschiedenen Anbieter von Betriebshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich oftmals erheblich voneinander, so dass sich ein „online Versicherungsvergleich“ lohnt. Den „Versicherungsvergleich“ kann man bequem mit dem internen „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite durchführen, indem man einfach auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ klickt.

Leistungen

Die Betriebshaftpflicht für die EDV Branche kommt im Rahmen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowohl für Schmerzensgeldzahlungen, medizinische Behandlungskosten, Programmierungs- und Beratungsfehler als auch für Schäden, die durch Datenverlust oder Computerviren entstehen, auf. Ebenfalls abgedeckt sind in der Regel Gebäude- und Produkthaftungsschäden, Verletzungen von Namens-, Urheber- und Markenrechten sowie aus Personen- oder Sachschäden hervorgehende Vermögensschäden wie etwa Verdienstausfälle. Darüber hinaus übernimmt die Betriebshaftpflicht für EDV Unternehmen auch alle Kosten, die bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen anfallen. Die Betriebshaftpflicht für EDV Dienstleister greift aber nicht nur, wenn ein Kunde oder seine Besitztümer in den Einrichtungen des versicherten Unternehmers zu Schaden kommen, sondern auch, wenn der Firmeninhaber oder seine Mitarbeiter bei einem Kunden vor Ort Schaden anrichten. In Abhängigkeit vom gewählten Tarif sind weitere Schäden wie etwa der Verlust von Schlüsseln oder wichtigen Datenträgern mitversichert.

Eigenschäden

Einige Anbieter der Betriebshaftpflicht für die EDV Branche ermöglichen sogar die Mitversicherung von sogenannten Eigenschäden, bei denen der Versicherungsnehmer beispielsweise von seinen eigenen Mitarbeitern durch Betrug oder Veruntreuung von Firmengeld geschädigt wird. Ebenso kann es passieren, dass ein Auftraggeber von seiner verbindlichen Bestellung zurücktritt, weil die Hardware nicht rechtzeitig geliefert werden kann oder die Software nicht zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt fehlerfrei funktioniert. Hier kann der EDV-Fachmann schnell einmal auf Leistungen oder Waren sitzenbleiben, deren Wert in die Tausende oder je nach Leistungsumfang sogar in die Hunderttausende geht. 

Kosten

Sowohl die Kosten als auch der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht für EDV Fachbetriebe können sich je nach Anbieter stark unterscheiden, so dass ein „Versicherungsvergleich“ sinnvoll ist, um das günstigste Angebot zu finden. Die Höhe der Prämie wird im Wesentlichen vom Jahresumsatz des Unternehmens und der gewählten Deckungssumme beeinflusst. Faktoren wie beispielsweise der Selbstbehalt oder vom Anbieter gewährte Rabatte bei längeren Laufzeiten können die Beiträge der Betriebshaftpflicht für die EDV Branche etwas reduzieren. Der Versicherungsnehmer sollte allerdings darauf achten, dass die Höhe der gewählten Selbstbeteiligungssumme sein tatsächlich vorhandenes Budget im Schadensfall nicht übersteigt. Darüber hinaus sollte er die Höhe der Deckungssumme so festlegen, dass die schlimmsten Schadensfälle, die für das Unternehmen denkbar sind, durch die Betriebshaftpflicht für seinen EDV Betrieb abgedeckt werden. Gerade im Bereich der Personenschäden können extrem hohe Summen für den Ausgleich der Schadensersatzansprüche anfallen, so dass man für diese Schadensart in der Regel eine Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro festlegt. Für Sachschäden liegt die Deckungssumme standardmäßig bei 1 Million Euro und für Vermögensschäden legt man im Normalfall etwa 100.000 Euro fest. Letztlich hängt die Wahl der Deckungssumme aber von der jeweiligen Betriebsart und den branchenspezifischen Risiken ab.

Test

Der TÜV Saarland bewertete die Leistungen der ARAG im Bereich der Betriebshaftpflicht mit sehr gut und auch die Württembergische erhielt für die Sparte Betriebshaftpflichtversicherungen die Wertung A- der Ratingagentur Fitch Ratings.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich