Unternehmen aus der Bewachungsbranche benötigen zwingend zur Gewerbeausübung einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung – in dieser Branche auch Bewachungshaftpflicht genannt. Eine Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe sichert Schäden ab, die Dritten oder Auftraggebern durch das Unternehmen zugefügt werden.
Welche Unternehmen benötigen eine Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe?
Eine Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen aus jeder Branche, Selbstständige und Freiberufler unverzichtbar. Je nach Branche muss zur Gewerbeausübung der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung zwingend erbracht werden. Aber auch wenn eine Betriebshaftpflicht nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte auf diese Absicherung nicht verzichtet werden, denn bei Schäden, die Dritten durch das Unternehmen zugefügt werden, haftet der Betriebsinhaber notfalls mit seinem Privatvermögen. Eine spezielle Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe kommt für Betriebe aus dem Objekt- und Personenschutz, der Baustellenbewachung, Betriebe zum Geld- und Werttransport sowie für Sicherheitsdienste in Frage. Auch Detektive und Security-Firmen können eine spezielle Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe abschließen.
Was leistet eine Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe?
Sofern Auftraggeber oder Dritte durch das versicherte Unternehmen einen Schaden erleiden, überprüft die Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe zunächst die Haftpflichtfrage. Das bedeutet, die Versicherung überprüft, ob die gestellte Schadensforderung gerechtfertigt ist. Nicht gerechtfertigte Forderungen werden im Sinne des versicherten Betriebes abgewehrt. Notfalls geschieht dies auch auf gerichtlichem Weg. Alle für die Schadenabwehr anfallenden Kosten werden von der Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe getragen. Berechtigte Schadensforderungen werden von der Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen übernommen. Allgemein übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
Laut §6 BewV sind Bewachungsunternehmen zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet. Dabei müssen bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllt sein. Diese betragen 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100000 Euro für Vermögensschäden. Je nach Tarif können auch höhere Versicherungssummen für eine Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe vereinbart werden. Je nach Anbieter und Tarif kann die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden. Wird eine Selbstbeteiligung im Vertrag vereinbart, wird diese bei jedem Schadensfall fällig. Dafür verringert sich durch eine Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag.
Angebote vergleichen und Versicherungsbeiträge vergleichen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betriebe des Bewachungsgewerbes zwingend erforderlich. Doch die Versicherungsangebote beinhalten je nach Tarif und Anbieter einen unterschiedlichen Deckungsumfang und einen unterschiedlichen Leistungsumfang. Nutzen Sie deshalb unseren seiteninternen Vergleichsrechner zur Berechnung der günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen mit den besten Leistungen und den höchsten Deckungssummen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Vergleichsrechner zu gelangen.