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Betriebshaftpflicht für den Baggerbetrieb

Baggerbetriebe sollten auf den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung auf keinen Fall verzichten.
Kommt es durch die Tätigkeit des Betriebes zu einem Schaden, haftet das Unternehmen vollumfänglich dafür, sodass ein hoher Schaden ohne Betriebshaftpflichtversicherung sogar die Existenz des Betriebes gefährden kann.

Betriebshaftpflicht für Baggerbetriebe übernimmt

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Risikoabdeckung in der Betriebshaftpflicht

  • alle Risiken müssen abgedeckt sein
  • das versicherte Unternehmen ist für die vollständige Angabe alle Risiken verantwortlich

mögliche Risiken

  • Abhandenkommen von Schlüsseln
  • Auslandsschäden
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • nicht zulassungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Mietschäden
  • Dekontamination von Erdreich
  • betriebseigene Sachen auf Baustellen

Leistungen

  • Prüfung der Haftung
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Kostenübernahme bei berechtigten Forderungen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Betriebshaftpflichtversicherungen können in Preisen und Leistungen variieren. Nutzen Sie deshalb das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Angebote zur Betriebshaftpflicht zu ermitteln. Nach dem Tarifvergleich haben Sie die Möglichkeit, einen Onlineabschluss für eine Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Wahl zu tätigen.

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Überall wo Menschen arbeiten passieren auch Irrtümer und Fehler. Betriebe jeder Art sollten daher auf eine Absicherung durch eine Betriebshaftpflicht nicht verzichten, denn im Schadenfall sind sie in vollem Umfang haftbar. Baggerbetriebe können mit einer speziellen Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb alle wichtigen Risiken absichern und sich so zuverlässig vor hohen Haftungsforderungen im Schadensfall schützen. 

Was kann mit einer Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb versichert werden?

Eine Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb übernimmt Personen- und Sachschäden, die durch das versicherte Unternehmen verursacht werden. Diese Schäden können durch das Verschulden des Betriebsinhabers oder von Betriebsmitarbeitern, durch fehlerhaftes Arbeiten oder durch mangelhaftes Material zustande kommen. Ebenfalls mit versichert sind Vermögensschäden, sofern sie infolge eines vorausgegangenen Sach- oder Personenschaden entstanden sind. 

Alle Risiken müssen abgesichert werden

Damit eine Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb einen umfassenden und lückenlosen Versicherungsschutz gewährleistet, ist es wichtig, dass alle für das Unternehmen relevanten Risiken durch die Versicherung abgedeckt werden. Daher bietet eine Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb zahlreiche Möglichkeiten zum Einschluss von betriebsrelevanten Risiken an. So können beispielsweise das Abhandenkommen von Schlüsseln, Auslandsschäden oder die Beauftragung von Subunternehmern bei Bedarf mit in den Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb aufgenommen werden. Nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen oder Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwässer können ebenfalls mitversichert werden. 

Spezielle Risikoabsicherung für Baggerbetriebe

Grundsätzlich ist die Risikoabdeckung von Betriebshaftpflichtversicherungen für das Bauwesen für einen Baggerbetrieb geeignet. Die versicherbaren Risiken müssen jedoch möglichst genau auf den Bedarf des Baggerbetriebes abgestimmt sein, damit die Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb bei allen anfallenden Schäden Versicherungsschutz bietet. So sollte der Betrieb beispielsweise darauf achten, dass die Kosten für die Dekontamination von Erdreich und Sachen, die sich kurzzeitig außerhalb des Versicherungsortes befinden sowie alle betriebseigenen Sachen auf Baustellen mit im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Vollständigkeit der Angaben obliegt dabei dem versicherten Betrieb. Risikoänderungen sollten daher umgehend bei der Versicherung bekannt gegeben werden, damit der Versicherungsumfang der Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb angepasst werden kann. 

Welche Leistungen erbringt eine Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb?

Eine Betriebshaftpflicht Baggerbetrieb schütz den versicherten Betrieb im Schadenfall in dreifacher Hinsicht. Zunächst prüft die Versicherung die Haftung, denn nicht jeder Schadensanspruch ist in der gestellten Form berechtig. Zu hohe oder unberechtigte Forderungen werden von der Betriebshaftpflicht abgewehrt. Nicht selten geschieht dies vor Gericht. Alle dabei entstehenden Kosten trägt die Betriebshaftpflichtversicherung. Insofern beinhaltet jede Betriebshaftpflicht automatisch einen passiven Rechtsschutz. Wird eine Schadensforderung bei der Haftungsprüfung als berechtigt eingestuft, übernimmt die Versicherung den Schaden im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssummen. Diese sollten möglichst nicht unter 2 Millionen für Personen- und Sachschäden gewählt werden.

Angebote vergleichen und Kosten berechnen

Die Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung können sich je nach Tarif und Anbieter unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Es ist daher sinnvoll, mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife zur Betriebshaftpflichtversicherung zu berechnen. Den Vergleichsrechner erreichen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich