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Betriebshaftpflicht für den Galabau

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Garten- und Landschaftsbaubetriebe unbedingt zu empfehlen. Im Schadensfall ist der Unternehmer für alle Schäden, die während der betrieblichen Tätigkeit Dritten zugefügt werden, haftbar. Das gilt für Sach-, Personen- und für Vermögensschäden. Im Galabau wird Technik eingesetzt, die Tätigkeiten erfolgen regelmäßig auf fremden Grundstücken. Im Ernstfall können dann hohe Schadenssummen entstehen.

Leistungen der Versicherung

  • erstattet Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • übernimmt, Gerichts- und Prozesskosten, Anwalts-und Gutachterauslagen
  • prüft, ob Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind und wehrt sie sonst ab

Details einer Gala-Versicherung

  • Beitragsberechnung nach Risikoabdeckung und Mitarbeiteranzahl
  • Miethaftpflicht bei Ausstellungs- oder Büroräumen sinnvoll
  • Umwelthaftpflicht unbedingt einschließen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Bei der Gewerbegründung im Galabau ist der Abschuss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Leistungen der Versicherer sind ähnlich gestaltet, einige Versicherungen bieten Tarife an, die direkt auf den Garten- und Landschaftsbau zugeschnitten sind. Umfassende Informationen bietet unser Vergleichsrechner, hier haben wir die günstigsten Angebote zusammengestellt. Gestartet wird die Suche mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen wichtig, auch für Firmen, die im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus tätig sind. Natürlich ist es Ziel jedes Unternehmens, die Wünsche seiner Kunden zu erfüllen. Trotz aller Vorsicht können jedoch Unfälle passieren. Der Unternehmer kann für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter verursachen, haftbar gemacht werden. Dabei können Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden eintreten. Die Schadenssumme kann schnell die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens überschreiten. Auch wenn also diese Betriebshaftpflicht im Galabau nicht gesetzlich gefordert ist sollten Beiträge dafür nicht eingespart werden. 

Versicherungsleistungen

Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Betriebshaftpflicht im Galabau im Ernstfall den Schadenersatz, zahlt auch Schmerzensgeld. Sie erstattet außerdem Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Die Versicherung fungiert hier als passiver Rechtschutz, denn sie kontrolliert vorher, inwieweit die Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab. Für die Versicherungspolice müssen die zu versichernden Risiken genau angegeben und die Tätigkeiten, die im Rahmen des Galabaus angeboten werden, exakt beschrieben werden. Für die Betriebshaftpflicht im Galabau ist es wichtig, ob zum Beispiel Bagger- und Erdarbeiten oder auch Dachbegrünungen angeboten werden. Hier wird spezielle Technik eingesetzt, die ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen. Entsprechend wird der Beitrag des Vertrages gestaltet.

Umfang der Versicherung

Die Betriebshaftpflicht des Galabaus gilt für den Unternehmer sowie alle seine Mitarbeiter. Versichert sind auch Schäden, die einer dritten Partei durch einen Zeitarbeiter entstehen. Die Risiken können vielfältig sein. Sachschäden können entstehen, wenn z. B. durch den Einsatz von Geräten fremdes Eigentum beschädigt wird. Das kann ein Kabel sein, welches unterirdisch verlegt wurde und von dem die Mitarbeiter keine Kenntnis hatten. Aber auch parkende Fahrzeuge könnten betroffen sein. Besucher und Gäste können sich auf dem Betriebsgelände verletzen. Eine eingeschlossene Miethaftpflicht bietet Schutz vor Ansprüchen des Vermieters. Für die Betriebshaftpflicht im Galabau ist es wichtig, eine Umwelthaftpflicht einzuschließen. Viele Versicherer bieten im Standardvertrag eine Basisdeckung dafür an. Fremde Grundstücke könnten durch auslaufenden Treibstoff oder Schmiermittel verschmutzt werden. Auf die Wahl von ausreichend hohen Deckungssummen, auch für Personenschäden, muss besonders geachtet werden.

Beiträge

Die Beiträge der Betriebshaftpflicht im Galabau werden nach den zu versichernden Risiken und nach der Anzahl der Beschäftigten berechnet. Eine Betriebshaftpflicht gehört zum Standardangebot einer guten Versicherung. Inzwischen haben sich einige Gesellschaften auch spezialisiert und bieten Policen an, die direkt auf die Bedürfnisse von Gala-Unternehmen zugeschnitten sind. 

Tarifvergleich

Vor Beginn der Tätigkeit sollte der Unternehmer sich umfangreich über die Betriebshaftpflicht im Galabau informieren. Regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, lohnt sich auch eine Überprüfung der Police. Hierbei müssen die Verantwortlichen besonders darauf achten, dass alle Risiken eingeschlossen sind. Eventuell müssen bestehende Verträge erweitert werden. Zu unserem internen Tarifrechner gelangen Interessierte mit einem Mausklick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“. Hier finden Unternehmer die günstigsten Angebote für ihre Betriebshaftpflicht im Galabau.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich