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Betriebshaftpflicht für den Messebau

Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung für Messebauer keine Pflicht ist, sollte, die Kosten für solch eine Versicherung nicht eingespart werden. Denn nur eine Betriebshaftpflicht des Messebaus schützt im Ernstfall vor einer Haftung für alle Schäden, die fremden Personen zugefügt werden. Das gilt für Vermögensschäden ebenso wie für Sach- und Personenschäden. Gerade auf einer Messe können die Risiken vielfältig sein, wenn viele Firmen und Gewerke auf engem Raum zusammenarbeiten. 

Leistungen

  • Prüfung, ob Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind
  • Ablehnung unberechtigter Ansprüche
  • Erstattung von Schadenersatz bis zum Zeitwert bei Sachbeschädigungen
  • Übernahme von Behandlungskosten, Rehabilitation, Renten und Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Im Streitfall Ersatz von Anwalts- und Prozesskosten

Besondere Details

  • Ausreichende Deckungssummen: jeweils 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • Tarife orientieren sich an der Anzahl der Beschäftigten
  • Mitversichert sind auch Zeitarbeiter und Hilfskräfte
  • Versichert sind auch teure technische Geräte

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Messebau ist für die Unternehmen unverzichtbar. Das Einholen umfangreicher Informationen schützt im Ernstfall vor unliebsamen Überraschungen. Unser interner Tarifrechner hilft bei der Suche nach den passenden Angeboten der Versicherungsgesellschaften. Unternehmer gelangen mit nur einem Mausklick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur gewünschten Seite und starten die detaillierte Suche.

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Unternehmen des Messebaus sind viel unterwegs. Ihre Tätigkeit führen sie in fremden Gebäuden durch, oft in enger Zusammenarbeit mit anderen Gewerken wie Elektrikern, Installateuren und Innenausstattern. Beim Aufbau eines Messestandes wirken oft auch Mitarbeiter des Messeausrichters und des Standbenutzers mit. Trotz aller Vorsicht und Sorgfalt können hier Ereignisse eintreten, durch die fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt werden. Der Messebauunternehmer kann für die Schäden, die er oder seine Mitarbeiter verursachen, zur Haftung herangezogen werden. Das gilt auch für Vermögensschäden. Diese können entstehen, wenn zum Beispiel der Messeauftritt des Auftraggebers oder anderer Aussteller so beeinträchtigt werden, dass Aufträge nicht abgeschlossen werden können und Umsatzausfall droht. Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell sehr hohe Schadensersatzforderungen gestellt werden, die den Messebauer an den Rand seiner finanziellen Leistungsfähigkeit bringen kann. Hiervor schützen kann nur eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Messebau.

Leistungen der Haftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Messebau tritt als passiver Rechtsschutz auf, denn sie überprüft bei einer Schadensersatzforderung zuerst, ob sie überhaupt berechtigt ist. Andernfalls wird sie abgelehnt. Berechtigte Forderungen gleicht die Betriebshaftpflicht des Messebaus aus. Dabei ersetzt sie den entstandenen Sachschaden bis zum Zeitwert. Bei Personenschäden bezahlt sie medizinische Behandlung, Rehabilitation oder Renten, sie leistet auch Schmerzensgeld. Im Streitfall vertritt der Betriebshaftpflicht des Messebauers seine Interessen vor Gericht und übernimmt Prozess- und Anwaltskosten. Zu beachten ist, dass der Schaden immer nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen übernommen wird, den Rest muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen. Daher ist bereits bei Abschluss auf die ausreichende Höhe der Deckungssummen zu achten!

Details der Versicherung

Die Beitragshöhe berechnet sich bei der Betriebshaftpflicht für Messebauer nach der Anzahl der Mitarbeiter und der geschätzten Anzahl der Messeaufbauten. Mit angegeben sollte auch immer, welche besonderen technischen Geräte im Messebau eingesetzt werden. Empfohlen werden Deckungssummen von jeweils 3 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. 

Tarifvergleich

Vor Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung des Messebaus sollten detaillierte Informationen gesammelt und mehrere Angebote eingeholt werden. Dabei sind auf die Wahl ausreichend hoher Deckungssummen und auf die exakte Definition der versicherten Leistungen genau zu achten. Unser interner Tarifrechner erleichtert die Orientierung unter den vielen Tarifen der Versicherungsgesellschaften. Interessierte Kunden gelangen mit einem Mausklick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zum detaillierten Versicherungsvergleich.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich