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Betriebshaftpflicht für Lehrer

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Lehrer bei schuldhaft verursachten Schadensereignissen gegen Ersatzansprüche.

Geltungsbereich

  • Schäden aufgrund von Fehlern von Lehrkräften während der dienstlichen Tätigkeit
    • alle Unterrichtsformen einschließlich Sport- und Experimentalunterricht
    • Reisen und Ausflüge
    • Heim- und Herbergsaufenthalte
    • vorübergehende Auslandsaufenthalte

Abgesicherte Schäden und Versicherungssummen

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Gewerkschaft GEW: Tarif für Mitglieder
    • Personen- und Sachschäden: 3.000.000 Euro
    • Vermögensschäden: 200.000 Euro
    • Schlüsselverluste: 30.000 Euro
  • VHV
    • Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils 10.000.000 Euro
    • Einbeziehung von Schlüsselverlusten
  • Debeka
    • Amtshaftpflichtversicherung für Lehrer des öffentlichen Dienstes
    • Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro 
    • Vermögensschäden: 50.000 bis 500.000 Euro bei zehnprozentiger Selbstbeteiligung (maximal 500 Euro)

Versicherungsleistungen

  • Prüfung der Berechtigung von Schadensersatzansprüchen Dritter
    • einschließlich des Verschuldensgrades
    • Lehrer des öffentlichen Dienstes
      • Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    • Lehrer außerhalb des öffentlichen Dienstes
      • volle Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
      • hälftige Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit
  • Ersatzleistung bei berechtigter Schadensersatzforderung

Versicherungsausschlüsse

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • freiberufliche Gutachter- und Forschungstätigkeiten
  • Führung von Motorbooten und Kraftfahrzeugen
  • Privates Handeln
  • Arbeitsunfälle

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Versicherungsleistungen und Deckungssummen der verschiedenen Angebote weichen deutlich voneinander ab. Um eine optimale Berufshaftpflichtversicherung auswählen zu können, sollte ein Tarifrechner eingesetzt werden. Über den auf dieser Seite befindlichen blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie unseren Tarifrechner.

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Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Lehrer bei schuldhaft verursachten Schadensereignissen gegen Ersatzansprüche ab.

Geltungsbereich

Eine Betriebshaftpflicht Lehrer schützt während der dienstlichen/beruflichen Tätigkeit einschließlich des Sportunterrichts und des Experimentalunterrichts mit gefährlichen Stoffen. Außerdem werden Lehrer abgesichert bei der Beaufsichtigung von Schülern auf Ausflügen und Reisen, Heim- und Herbergsaufenthalten sowie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Auch nicht von der Dienststelle angeordnete, aber mittelbar dienstlich bedingte Sportveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Wanderungen fallen unter den Versicherungsschutz. Ferner werden Nachhilfestunden, Tätigkeiten an Volkshochschulen oder privaten Bildungseinrichtungen sowie die Arbeit als Kantor oder Organist abgedeckt. 

Deckungssummen

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen betragen für Mitglieder der Gewerkschaft GEW 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, 200.000 Euro bei Vermögensschäden, 30.000 Euro für Schlüsselverluste und 10.000 Euro für Schäden an Gegenständen, die für die Lehrertätigkeit zur Verfügung gestellt wurden. Die VHV-Versicherungen gewähren eine pauschale Versicherungssumme von jeweils 10.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schlüsselverluste, Schäden im Rahmen von Experimentalunterrichten und während Schulausflügen sind automatisch mitversichert. Im Zeitverlauf eintretende Verbesserungen der Versicherungsleistungen werden ohne Zusatzprämie und ohne das Erfordernis einer ausdrücklichen Vertragsänderung gewährt. Die Amtshaftpflichtversicherung der Debeka versichert alle beamteten und angestellten Lehrer des öffentlichen Dienstes. Die Deckungssumme beträgt für Personen- und Sachschäden 5 Millionen Euro je Schadensereignis, für Schlüsselverluste 20.000 Euro, bei Verlust von Ausrüstungsgegenständen 2.500 Euro und für Regresse im Zusammenhang mit Dienstfahrzeugen 50.000 Euro. Eine Vermögensschadensabsicherung kann mit Deckungssummen zwischen 50.000 und 500.000 € gewählt werden, wobei eine zehnprozentige Selbstbeteiligung (maximal 500 Euro) berechnet wird.

Versicherungsleistungen

Die Versicherung prüft zunächst die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen Dritter (z. B. des Arbeitgebers/Dienstherrn oder auch eines Sozialversicherungsträgers) dem Grunde und der Höhe nach. Zur Anspruchsprüfung durch die Versicherung gehört auch die Einschätzung des Grades der Schuld. Lehrer, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, haften nach der allgemeinen Rechtsprechung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vollständig, während sie bei mittlerer Fahrlässigkeit 50 % des Schadens tragen müssen und bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften. Beamtete oder im öffentlichen Dienst beschäftigte Lehrer haften nur bei grobem Vorsatz und bei Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen begründeter Ansprüche ersetzt die Versicherung den Schaden.

Versicherungsausschlüsse

Die Versicherung leistet nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Regelmäßig werden freiberufliche Gutachter- und Forschungstätigkeiten, bei der Führung von Motorbooten und Kraftfahrzeugen entstandene Schäden (Absicherung durch die jeweiligen Fahrzeugversicherungen), realisierte Risiken aufgrund privater Handlungen (Absicherung durch Privathaftpflichtversicherung) und Arbeitsunfälle (Schutz durch die gesetzliche oder private Unfallversicherung) ausgeschlossen.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Insbesondere aus der Verletzung von Aufsichtspflichten ergeben sich für Lehrer große Schadensrisiken. Versicherungsleistungen und Deckungssummen der verschiedenen Versicherer weichen deutlich voneinander ab. Um eine optimale Absicherung durch Kombination aus hohen Deckungssummen und möglichst günstigem Beitrag zu auswählen zu können, sollte ein Tarifrechner eingesetzt werden. Über den auf dieser Seite befindlichen blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie unseren Tarifrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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