Jeden Tag kann es zu Schäden kommen, deren Folgen nicht nur für den Geschädigten mehr als unangenehm sein können. Im privaten und im geschäftlichen Bereich hilft da nur ein guter Versicherungsschutz. Taxiunternehmen können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Taxi umfassend für den Schadensfall absichern und sollten auf diesen Versicherungsschutz auf keinen Fall verzichten.
Welche Schäden sind in einer Betriebshaftpflicht Taxi abgesichert?
Zu Schäden kann es in den unterschiedlichsten Formen kommen. Wurde beispielsweise im Winter der Gehweg vor der Taxizentrale nicht rechtzeitig gestreut und ein Besucher oder Passant stürzt und verletzt sich dabei, wäre dies ein typischer Personenschaden, für den das Taxiunternehmen in vollem Umfang haftbar wäre. Beschädigt ein Taxifahrer beim Abholen eines Kunden versehentlich dessen Haustür oder beschädigt beim Ein- und Ausladen das Gepäck des Kunden, handelt es sich um typische Sachschäden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt bei Sach- und Personenschäden gleichermaßen. Vermögensschäden sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen nur als Folgeschäden nach einem vorausgegangenen Sach- oder Personenschaden versichert. Direkte Vermögensschäden sind hingegen nicht über eine Betriebshaftpflicht versicherbar. Dennoch ist die Absicherung von Vermögensschäden im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen ausreichend und eine zusätzliche Vermögenshaftpflichtversicherung nicht notwendig.
Wie hoch sollten die Deckungssummen in einer Betriebshaftpflichtversicherung Taxi sein?
Die Deckungssummen werden in einer Betriebshaftpflichtversicherung für jede Schadensart separat festgelegt. In den meisten Tarifen stehen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unterschiedlichen Höhen zur Auswahl. Seltener können die Deckungssummen in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft frei vereinbart werden. Die Höhe der Deckungssummen sollten in einer Betriebshaftpflicht Taxi keinesfalls zu gering gewählt werden. Versicherungsexperten raten dazu, die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden in einer Betriebshaftpflicht Taxi nicht unter 2 Millionen Euro festzulegen.
Welche Leistungen erbringt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Taxiunternehmen?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt das versicherte Taxiunternehmen in mehrfacher Hinsicht. Liegt eine Schadensforderung gegenüber dem versicherten Betrieb vor, prüft die Betriebshaftpflicht Taxi zunächst die Haftung, denn nicht alle Forderungen sind berechtigt. Zu hohe Forderungen oder komplett unberechtigte Forderungen werden von der Versicherung zum Schutz des versicherten Taxiunternehmens abgewehrt. Die Schadenabwehr erfolgt notfalls auch vor Gericht. Dabei übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Taxi alle anfallenden Kosten. Alle Versicherungsleistungen zur Schadenabwehr werden als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Berechtigte Schadensforderungen werden im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssummen von der Betriebshaftpflicht Taxi übernommen.
Zusätzliche Leistungen
Viele Tarife zur Betriebshaftpflichtversicherung Taxi beinhalten außer den Leistungen zur Betriebshaftpflicht weiter Zusatzleistungen. So ist in vielen Versicherungsangeboten automatisch eine Privathaftpflicht für den Betriebseigner und dessen Familie enthalten. Darüber hinaus enthalten einige Betriebshaftpflichtversicherungen für Taxiunternehmen eine Hundehaftpflichtversicherung.
Angebote vergleichen und Kosten berechnen
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