Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört ganz ohne Zweifel zu den wichtigsten Versicherungen, die man als Betrieb, als Gewerbetreibender, haben sollte. Die Gefahren, die aus der allgemeinen Haftungspflicht erwachsen können, sind für einen Betrieb und/oder für einen einzelnen Menschen schlicht und ergreifend zu groß und sollten in jedem Fall auf eine Versichertengemeinschaft abgewälzt werden. Nur eine starke Gemeinschaft kann die Kosten stemmen, die z.B. entstehen, wenn eine Person in Folge der Betriebstätigkeit einer Firma einen körperlichen Schaden nimmt.
Das Schadenszenario - was ist zu tun?
1. Die Vielfalt der möglichen Schadenszenarien ist schier unendlich und es ist daher sehr schwer, einen genauen Maßnahmenkatalog für den Schadenfall zu entwickeln. Fakt aber ist, dass man im Schadenfall auf jeden Fall zunächst einmal Ruhe bewaren und nicht in Panik verfallen sollte.
2. Darüber hinaus ist es wichtig, dass man weiß, dass es in jedem Fall eine so genannte Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers gibt. Wenn man also irgendetwas machen kann, um den Schadenfall in seinem Ausmaß einzudämmen, dann muss man das auch tun. Wenn es sich z.B. um einen Umweltschaden handelt, dann ist es selbstverständlich, dass man zunächst einmal alles tut, um das Schadenareal so klein wie möglich zu halten, also z.B. eine Leckage zu verschließen.
3. Hat man seiner Schadenminderungspflicht ausreichend entsprochen, ist es von großer Wichtigkeit, dass man so schnell wie möglich seine Versicherung über den Schaden informiert. Die meisten Gesellschaften unterhalten zu diesem Zweck eine 24h/7Tage Hotline bei der immer jemand zu erreichen ist. Hier kann man den Schaden schildern und bekommt weitere Anweisungen, wie zu Verfahren ist. Bei größeren Schadenfällen kann es zudem sinnvoll sein, z.B. die Polizei als offizielle Stelle einzuschalten und so auch entsprechende offizielle Dokumente zu bekommen.
Schadenersatzansprüche niemals einräumen!
Ein Aspekt, auf den Versicherungen ausgesprochen allergisch reagieren ist die Tatsache, dass viele Menschen dazu neigen, der Polizei oder auch der geschädigten Person gegenüber den Schaden oder die Schuld zuzugeben. Dies sollte man aber auf keinen Fall tun, denn es obliegt einzig und alleine der Versicherung, das Schadenszanario zu begutachten und evtl. Ansprüche zu befriedigen. Und wenn die Versicherung kein Verschulden erkennen kann, wird sie es ebenfalls sein, die den Schaden abwehren. Aus diesem Grund sollte man sich so wenig wie möglich einmischen und die Klärung der Fakten auf jeden Fall dem Versicherer überlassen.