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Betriebshaftpflichtversicherung Forstwirtschaft

Forstwirtschaftliche Betriebe sollten sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft gegen hohe Forderungen im Schadensfall absichern. Eine Betriebshaftpflicht bietet einen umfassenden Versicherungsschutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft – Grundabsicherung

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden infolge eines vorausgegangenen Personen- oder Sachschadens
  • versichert sind: Haus- und Grundbesitz, Betriebsinhaber und alle Mitarbeiter und Hilfskräfte

spezielle Risikoabsicherung für die Forstwirtschaft

  • Arbeitsmaschinen, nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge
  • Umweltschäden
  • Nutztier- und Pferdehaltung

Leistungen

  • Haftungsprüfung
  • Haftungsübernahme bei berechtigten Forderungen
  • Haftungsabwehr bei zu hohen oder unberechtigten Forderungen

Prämienhöhe hängt ab von

  • Tarif (Leistungsumfang)
  • Höhe der Deckungssummen
  • Größe des versicherten Betriebes (Mitarbeiteranzahl, Größe des betriebseigenen Geländes)

 Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Betriebshaftpflicht können unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen sinnvoll. Anschließend kann eine Versicherung online abgeschlossen werden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“  führt automatisch auf den Vergleichsrechner.

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Forstwirtschaftliche Betriebe benötigen als Grundabsicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ohne Versicherungsschutz können im Schadenfall hohe Forderungen auf den Betrieb und dessen Inhaber zukommen, die schlimmstenfalls die Existenz des Unternehmens und sogar das Privatvermögen des Inhabers bedrohen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft ist deshalb unerlässlich.

Grundsicherung und spezielle Risikoabdeckung

Wie bei jeder Betriebshaftpflichtversicherung ist es auch bei einer Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft wichtig, dass im Versicherungsumfang eine allgemeine Grundabsicherung und eine, auf den einzelnen Betrieb abgestimmte spezielle Risikoabdeckung enthalten ist. Zur Grundabsicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung gehört die Übernahme der Haftung bei Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden sind ebenfalls abgedeckt, jedoch nur, wenn sie aus einem vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden heraus entstehen. Der allgemeine Versicherungsumfang schließt den gesamt Haus- und Grundbesitzt des versicherten Betriebes sowie alle Mitarbeiter und Hilfskräfte ein. In jedem Betrieb gibt es individuelle Risiken, die unbedingt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden müssen. Für Betriebe aus der Forstwirtschaft ist beispielsweise wichtig, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft Versicherungsschutz für alle Arbeitsmaschinen und nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge gewährt. Ebenso müssen Umweltschäden durch die Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft abgesichert sein. Im Einzelfall kann auch der Einschluss von Nutztier- und Pferdehaltung in der Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft für forstwirtschaftliche Betriebe notwendig sein.

Leistungen einer Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft

Kommt ein Dritter durch Fehler, Irrtümer oder eine Unachtsamkeit bei der betrieblichen Arbeit eines forstwirtschaftlichen Betriebes zu Schaden, ist die Schuld des Betriebes nicht immer eindeutig. Deshalb übernimmt eine Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Kosten im Schadensfall. Sie prüft zunächst einmal die Haftungsfrage, um festzustellen, ob der versicherte Betrieb tatsächlich für tatsächlich haftbar ist. Zu hohe oder unberechtigte Schadensforderungen werden im Sinne des Versicherten von der Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft abgewehrt. Dies geschieht notfalls auch vor Gericht, wobei die Versicherung alle anfallenden Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Diese Versicherungsleistung wird auch passiver Rechtsschutz genannt. Berechtigte Schadensforderungen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssummen.

Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft

Betriebshaftpflichtversicherungen für Land- und Forstwirtschaft gibt es schon für Jahresprämien unter 100 Euro. Jedoch richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie immer nach dem gewählten Tarif, den Deckungssummen und der Größe des zu versichernden Betriebes. Die Tarife zur Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft können unterschiedliche Leistungen beinhalten. Je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto höher wird in der Regel auch die Prämie ausfallen. Die Deckungssummen können in vielen frei vereinbart werden. Je geringer die Deckungssummen, desto geringer wird der Versicherungsbeitrag ausfallen. Allerdings sollten möglichst die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden nicht unter 2 Millionen Euro liegen, denn vermeintlich kleine Fehler können manchmal zu großen Schäden führen. Ein weiteres Kriterium zur Prämienbestimmung ist die Größe des Unternehmens. Dabei spielt die Anzahl der Mitarbeiter, bei forstwirtschaftlichen Betrieben vornehmlich jedoch auch die Größe des zu versichernden Geländes eine wichtige Rolle. Um eine genaue Kostenberechnung für eine Betriebshaftpflicht für Land- und Forstwirtschaft für den eigenen Betrieb vorzunehmen, ist daher ein Versicherungsvergleich sinnvoll.

Angebote vergleichen und Kosten berechnen

Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung für Land- und Forstwirtschaft ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ratsam. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife Ihrem Bedarf entsprechend. Um auf unseren Tarifrechner zu gelangen, genügt ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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