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Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter

Mediengestalter benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Versicherungsleistungen möglichst umfassend alle Arbeitsrisiken abdecken. Eine spezielle Mediengestalter Betriebshaftpflicht ist daher sinnvoll.

allgemeiner Versicherungsumfang

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

branchenspezifischer Versicherungsumfang

  • Verletzungen des Urheber-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechts
  • Verletzungen des Namens- und Markenrechts
  • Verlust von Datenmaterial

versicherte Personen

  • Betriebseigentümer, Geschäftsführer
  • Festangestellte
  • freie Mitarbeiter
  • Praktikanten und Volontäre

Erweiterungsmöglichkeiten je nach Tarif

  • Rücktritt von Aufträgen
  • Eigenschäden

Deckungssummen

  • je nach Tarif unterschiedlich
  • Personen- und Sachschäden – Mindestdeckungssummen von 3 Millionen Euro sinnvoll
  • Vermögensschäden – Deckungssummen zwischen 250000 Euro und 1 Million Euro

Selbstbeteiligung

  • je nach Tarif – Vertrag mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich
  • Selbstbeteiligungen zwischen 500 Euro und 2500 Euro marktüblich

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Betriebshaftpflichtversicherung können unterschiedliche Leistungen und Deckungssummen beinhalten. Auch die Versicherungsbeiträge können unterschiedlich ausfallen. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner berechnen Sie die günstigsten Betriebshaftpflichtversicherungen mit den besten Leistungen und Deckungssummen, die Ihrem Bedarf entsprechen. Nach dem Tarifvergleich können Sie die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Tarifberechnung zu beginnen.

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Selbstständige, Freiberufler und Agenturen im Bereich der Mediengestaltung sollten zur Absicherung im Schadensfall aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter abschließen. Wird Dritten oder Auftraggebern durch die betriebliche Tätigkeit ein Schaden zugefügt, haftet der Agenturinhaber mit seinem privaten Vermögen für den entstandenen Schaden.

Branchenspezifischer Versicherungsumfang

Allgemein schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Betriebe, Freiberufler und Selbstständige vor Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Dritten durch die betriebliche Tätigkeit zugefügt werden. Doch ein allgemeiner Versicherungsschutz reicht für eine optimale Absicherung im Schadensfall nicht aus. In jeder Branche gibt es unterschiedliche Risiken, die im Versicherungsumfang einer guten Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein sollten. Eine Betriebshaftpflicht für Mediengestalter beinhaltet deshalb idealerweise branchenspezifische Risiken. Unbedingt mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter
sollten, neben festangestellten Mitarbeitern, alle freiberuflichen Mitarbeiter sowie Volontäre und Praktikanten sein. Auch sollte der Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht für Mediengestalter Verletzungen des Urheber-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechts beinhalten. Je nach Tarif sind darüber hinaus auch Verletzungen des Namens- und Markenrechts versichert. Der Verlust von Datenmaterial gehört ebenfalls zu den versicherten Risiken einer Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter.

Erweiterungsmöglichkeiten Betriebshaftpflicht für Mediengestalter

Je nach Tarif und Anbieter kann eine Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter weitere Risiken abdecken. So kann beispielsweise ein Rücktritt von einem Auftrag in manchen Tarifen zur Betriebshaftpflicht Mediengestalter eingeschlossen werden. Dabei sind vergebliche Aufwendungen bei einem Rücktritt des Auftraggebers auch dann versichert, wenn der Rücktritt berechtigt ist. Des Weiteren können auch Eigenschäden mit in den Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht Mediengestalter eingeschlossen werden. Ein Eigenschaden kann beispielsweise entstehen, wenn der Mediengestalter eine bereits von ihm erbrachte Arbeitsleistung in Eigenverschulden zerstört oder unbrauchbar macht. 

Deckungssummen und Selbstbehalte

In der Betriebshaftpflichtversicherung für Mediengestalter können die Deckungssummen je nach Anbieter und Tarif variieren. Für Personen- und Sachschäden sind Mindestdeckungssummen von 3 Millionen Euro empfehlenswert. Für Vermögensschäden variiert die Deckungssumme in vielen Angeboten zwischen 250000 Euro und 1 Million Euro. Viele Versicherungen werden wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten. Ein Selbstbehalt im Schadensfall führt zu einer geringeren Versicherungsprämie, dennoch sollte bedacht werden, dass die Selbstbeteiligung bei jedem Schadensfall zu zahlen ist. Eine Selbstbeteiligung kann je nach Anbieter in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann zwischen 500 Euro und 2500 Euro liegen. Wenn ein Vertrag mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden soll, ist es jedoch sinnvoll, diese möglichst gering zu halten. 

Leistungen und Preise vergleichen

Mediengestalter benötigen zur Absicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit speziell auf ihre berufliche Tätigkeit abgestimmten Versicherungsleistungen. Doch Leistungsumfang, Deckungssummen und Versicherungsbeiträge können in den Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung unterschiedlich ausfallen. Ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ist deshalb sinnvoll. Nutzen Sie daher den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um den Tarifvergleich zu starten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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