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Betriebshaftpflichtversicherung für´s Catering

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Caterings ist unbedingt notwendig. 
Denn wenn sie im Ernstfall für alle Personen- oder Sachschäden die Haftung übernehmen müssen, dann kann das schnell das finanzielle Aus bedeuten.

Leistungen der Versicherung

  • Prüfung, ob Forderungen nach Schadenersatz gerechtfertigt sind
  • Zurückweisen unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzen der Interessen des Unternehmens auch vor Gericht
  • Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten
  • Erstattung von Schadenersatz bis zur Höhe des Schadens oder bis zu den vereinbarten Deckungssummen
  • Zahlung von Schmerzensgeld

Vertragsgestaltung

  • Ausreichende Deckungssummen abschließen: jeweils 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden!
  • Beitragshöhe gemäß der Unternehmensgröße
  • Jahresbeiträge beginnen schon ab 150,00 Euro
  • Selbstbehalte verringern den Beitrag

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Das Vergleichen der vielen Angebote der Versicherungsgesellschaften spart Kosten und sichert den Versicherungsschutz im Ernstfall. Unser interner Tarifrechner informiert über Beiträge und Versicherungsbedingungen. Er sucht die passenden Angebote und erleichtert die Auswahl. Interessierte Caterer starten ihn mit einem Mausklick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Catering-Unternehmen bieten ihre Dienstleistung auf großen Events, Messen, Firmenveranstaltungen oder auf privaten Familienfesten an. Die Herausforderungen sind sehr vielseitig, die Wünsche der Kunden erfordern Ideenreichtum und Kreativität. Caterer bereiten die Versorgung der Gäste entweder in der eigenen Küche vor, in den letzten Jahren hat die Zahl der Aufträge, bei denen vor Ort gekocht wird, zugenommen. So vielseitig die Aufträge sind, so verschieden sind auch die Gefahren, die in der betrieblichen Arbeit des Caterers auftreten können. Der Inhaber des Cateringunternehmens haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter dritten Parteien zufügen. Das können verletzte Personen sein oder Sachschäden, wenn fremdes Eigentum betroffen ist. Vermögensschäden müssen ersetzt werden, wenn durch das Ereignis ein Dritter Verdienst- und Umsatzausfall hinnehmen musste. Schnell können hier Schadenssummen entstehen, die die finanziellen Möglichkeiten des Caterers übersteigen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Catering kann davor schützen.

Auftretende Risiken beim Catering

Die Arbeit des Caterers erfordert in der Regel eine gut und modern eingerichtete Küche. Wenn das Cateringunternehmen zusammen mit einem Restaurant betrieben wird, könnten die Risiken bereits über die bestehende Haftpflicht abgedeckt sein. In den Küchen werden technische Geräte eingesetzt, von denen auch bei sachgemäßem Gebrauch Gefahren ausgehen können. Hitze durch Herde und Öfen, offene Flammen durch Gasherde, schnell entflammbare Flüssigkeiten und der Umgang mit Fetten sind weitere Risikopunkte. Werden angemietete Räume genutzt, muss die Betriebshaftpflicht des Caterings unbedingt eine Mieterhaftpflicht einschließen. Außerdem sind alle Gefahren, die vom Gebäude oder vom Betriebsgrundstück ausgehen können, zu versichern. Caterer, die ihre Tätigkeit auch vor Ort bei den Kunden ausüben, müssen ihre Betriebshaftpflicht für das Catering deutlich erweitern. Mobile Küchen und Herde können die Räume des Gastgebers schädigen, hier kommt es auch häufiger zu Kontakt mit Gästen oder anderen Dienstleistern des Auftraggebers. Daher ist die Höhe der Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Catering genau zu überdenken. Diese sollten für Personen- und Sachschäden nicht unter 3 Millionen Euro liegen.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

Diese Versicherung wird oft auch als passiver Rechtsschutz für die Unternehmen in Versicherungsfragen angesehen, denn sie überprüft zunächst, ob die gestellten Schadensersatzansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Notfalls werden die Forderungen auch durch einen Rechtsstreit abgewehrt. Steht zweifelsfrei fest, dass die Ansprüche zu Recht gestellt werden, dann erstattet die Betriebshaftpflichtversicherung des Caterings den Schaden in der ermittelten Höhe, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Sie übernimmt bei Personenschäden medizinische Behandlungskosten und Maßnahmen der Rehabilitation. Bei Sachschäden wird der Zeitwert der Gegenstände erstattet. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Caterings übernimmt auch die Kosten für Gerichtsprozesse sowie Anwaltskosten und Gutachterauslagen.

Beträge der Versicherung

Die Höhe der Beiträge für die Betriebshaftpflicht des Catering-Unternehmens richtet sich nach der Größe und der Mitarbeiterzahl. Selbstbehalte verringern die jährlichen Beiträge, die schon ab 150 Euro beginnen. 

Tarifvergleich

Vor Abschluss der Betriebshaftpflicht des Caterings lohnt sich ein intensiver Vergleich der Versicherungstarife. Unser interner Tarifrechner erleichtert die Orientierung unter den vielen unterschiedlichen Angeboten. Interessierte können so unterschiedliche Varianten durchrechnen und finden die für sie passenden Tarife. Gestartet wird der Rechner mit einem Mausklick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich