Alle Berufe aus dem Heilwesen erfordern ein konzentriertes und anspruchsvolles Arbeiten. Schon die kleinste Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler kann fatale Folgen für Patienten und Praxis- oder Firmeninhaber haben. Eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für das Heilwesen schützt Selbstständige und Freiberufler aus dem Heilwesen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn es trotzt größter Sorgfalt zu einem Schaden kommt. Grundsätzlich sind Betriebseigner, Selbstständige und Freiberufler in vollem Umfang für alle Schäden haftbar, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeiten verursacht werden. Ohne den Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung haften Betriebseigner notfalls mit ihrem kompletten Privatvermögen für den entstandenen Schaden. Daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung in allen Branchen ein absolutes Muss. Unabhängig von der Branche sind die individuellen Gegebenheiten eines Betriebs und dessen ganz spezielle Bedürfnisse wesentliche Aspekte für einen wirklich passenden Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für Freiberufler und Selbstständige aus dem Heilwesen besteht teilweise zur Gewerbeausübung sogar eine Versicherungspflicht.
Betriebshaftpflicht Heilwesen für welche Berufe?
Im Gesundheitsbereich gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Berufsgruppen, für die eine Betriebshaftpflicht Heilwesen in Frage kommt. Dazu gehören Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Heilpraktiker, Krankengymnasten und Masseure. Auch Therapeuten, Logopäden, ambulante Pflegedienste und Tierärzte sind mit eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Heilwesen optimal versichert.
Wichtige versicherte Risiken
Entscheidend für einen optimalen Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Heilwesen sind die versicherten Risiken. Diese sollte möglichst genau an die Tätigkeiten und Gegebenheiten des versicherten Betriebes angepasst sein. Betriebshaftpflichtversicherungen schützen nahezu jede Branche vor Mietschäden an gemieteten Gebäuden. Eine Betriebshaftpflicht Heilwesen sollte darüber hinaus auch Mietschäden an gemieteten Geräten und Apparaten beinhalten, da in vielen Praxen medizinische Mietgeräte oder sonstige Hilfsmittel genutzt werden. Je nach versichertem Berufszweig können dabei Röntgengeräte oder andere Geräte zur Strahlentherapie vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Empfohlene Deckungssummen
Berufe aus dem Heil- und Gesundheitswesen tragen eine hohe Verantwortung. Eine Unachtsamkeit, Fehler oder Pannen können zu folgeschweren Schäden führen. Daher ist es wichtig, dass die eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Heilwesen ausreichende Deckungssummen beinhaltet. Experten raten dazu, in der Betriebshaftpflicht Heilwesen für Personenschäden eine Mindestdeckung von 3 Millionen Euro zu wählen. Für Sach- und Vermögensschäden sollten die Deckungssummen nicht unter 500000 Euro gewählt werden.
Leistungen und Prämien vergleichen
Betriebshaftpflichtversicherungen für das Heilwesen können je nach Tarif und Anbieter unterschiedliche Leistungen und Deckungssummen zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermöglicht eine umfassende Übersicht über die besten und preisgünstigsten Tarife auf dem Markt. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den seiteninternen Vergleichsrechner zu gelangen.