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Firmenhaftpflicht für den Sicherheitsdienst

Für Sicherheitsdienste ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Versicherungspflicht

  • für selbständige Gewerbebetriebe (§ 6 Bewachungsverordnung)
    • Bewachungsunternehmen
      • Objekt- und Werkschutz
      • Veranstaltungsschutz
      • bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz
      • Kaufhausdetektive und sonstige Detektive
  • Abdeckung von Ansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtttatbeständen
  • zu versichernder Personenkreis
    • alle im Betrieb beschäftigten Personen
  • Mindestdeckungssummen je Schadenfall
    • Personenschäden: 1.000.000 Euro
    • Sachschäden: 250.000 Euro
    • Abhandenkommende Sachen: 15.000 Euro
    • Vermögensschäden: 12.500 Euro
    • jeweils doppelte Versicherungssummen je Versicherungsjahr

Versicherungsleistungen

  • Prüfung der Berechtigung erhobener Ersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche Dritter

Versicherungsausschlüsse

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • wissentlich mangelhafte Leistungserbringung
  • über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehende Ansprüche

Versicherungsprämien

  • Bemessungsgrundlagen
    • Umsatzgröße
    • Jahresbruttolohngröße
    • Mitarbeiteranzahl

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Versicherungsleistungen, Deckungssummen und Versicherungsprämien der verfügbaren Versicherungsangebote unterscheiden sich deutlich. Daher sollte ein neutraler Vergleich mit einem Tarifrechner vorgenommen werden. Unser Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, führt sie zu einer Ihren Versicherungsbedürfnissen entsprechenden und kostengünstigen Versicherung.

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Für Sicherheits- und Bewachungsdienste ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Versicherungspflicht nach § 6 BewV

Die Haftpflichtversicherungspflicht für Sicherheitsdienste ergibt sich aus § 6 der Bewachungsverordnung (BewV). Danach müssen Gewerbetreibende, die nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung ein selbständiges Bewachungsgewerbe betreiben wollen, nicht nur für sich selbst, sondern für alle im Gewerbebetrieb tätigen Personen eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die sie ihren Auftraggebern oder Dritten zufügen. Als Mindestdeckungssummen je Schadensereignis sind in der Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst 1 Million € bei Personenschäden, 250.000 € bei Sachschäden, 15.000 € für Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 € für Vermögensschäden vorgesehen. Die Deckungssummen eines Versicherungsjahres müssen mindestens das Doppelte dieser Beträge erreichen. Die Versicherungspflicht für das Abhandenkommen von Sachen und für Vermögensschäden entfällt bei nachgewiesenem Einverständnis eines Auftraggebers. Personen- und Sachschäden müssen durch eine Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst nicht versichert sein, wenn für einen Auftraggeber ausschließlich Landfahrzeuge einschließlich Zubehör bewacht werden.

Geltungsbereich

Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst deckt Haftungsansprüche aus gesetzlichen Haftpflichttatbeständen ab. Abzuschließen ist eine Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst von Bewachungsunternehmen/Security-Diensten (Objekt- und Werkschutz, bewaffneter und unbewaffneter Personenschutz, Geldtransporte, Brandschutz, Revierdienste und Veranstaltungsschutz) sowie von Kaufhaus- und sonstigen Detektiven. Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst schützt den Versicherungsnehmer, dessen gesetzlichen Vertreter, Angehörige des Sicherheitsdienstes, im Betrieb aufsichtführende Personen und mitarbeitende Familienangehörige. 

Versicherungsleistungen

Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst prüft die Berechtigung erhobener Ersatzansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und gleicht berechtigte Ansprüche Dritter aus. Zu den versicherten Risiken gehören z. B. die Teilnahme des Sicherheitsdienstes an Märkten, Messen, Kongressen und Ausstellungen, erlaubter Schusswaffenbesitz, aus Datenschutzverletzungen resultierende Vermögensschäden, Mietsachschäden, Entlade- und Beladeschäden und Tätigkeitsschäden anlässlich der Bewachung. 

Versicherungsausschlüsse

Die Firmenhaftpflicht Sicherheitsdienst leistet regelmäßig nicht bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens, bei Schäden aufgrund wissentlich mangelhafter Leistungserbringung, bei Ansprüchen, die über die gesetzlichen Haftungsverpflichtungen hinausgehen, bei Schädigung von in demselben Haushalt lebenden Angehörigen und bei Sachschäden (und daraus folgenden Vermögensschäden) an geliehenen, gepachteten, gemieteten oder verwahrten Gegenständen. Keine Versicherungsleistung erfolgt gewöhnlich ferner bei Schäden an fremden Gegenständen, die der Ausübung des Sicherheitsdienstes dienen, bei im Ausland entstehenden Schäden und bei Schadensersatzansprüchen aus Umweltschutzgesetzen. 

Versicherungsprämien

Die Versicherungsprämien bestimmen sich nach der Umsatzgröße, der Jahresbruttolohnsumme oder nach der Mitarbeiteranzahl. Die Versicherungsverträge können mit und ohne Selbstbeteiligung (z. B. 250 oder 500 € je Schadenfall) abgeschlossen werden.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Versicherungsleistungen, Deckungssummen und Versicherungsprämien der verfügbaren Versicherungsangebote unterscheiden sich deutlich. Daher sollte ein neutraler Vergleich mit einem Tarifrechner vorgenommen werden. Unser Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, führt sie zu einer Ihren Versicherungsbedürfnissen entsprechenden und kostengünstigen Versicherung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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