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Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer

Für Industriekletterer oder Höhenarbeiter ist eine Gewerbehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, da das Haftungsrisiko enorm hoch ist und die Schäden eine immense Größenordnung ausmachen können. Eine Gewerbehaftpflicht ist für diese Branche recht teuer, der Markt an potenten Versicherern ist sehr überschaubar. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich von Preisen und Leistungen.

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz gefordert

Der Versicherungsschutz muss perfekt auf die Tätigkeit des Betriebs abgestimmt sein. Höhenarbeiter sind anders zu versichern als Industriekletterer
Eine Weltgeltung ist wünschenswert, auch die USA und Kanada sollten im Versicherungsschutz berücksichtigt sein
Hohe Deckungssummen von bis zu zehn Millionen Euro sind dem immensen Versicherungsrisiko angemessen
Gleichzeitig sind Standardleistungen wie der Schlüsselverlust in der Absicherung zu integrieren

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Gewerbehaftpflicht für Industriekletterbetriebe wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten. Trotzdem empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich. Er wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Industriekletterer wollen hoch hinaus. Umgangssprachlich auch als Fassadenkletterer bezeichnet, arbeiten sie in einem Seilsystem, um sich dadurch Zugang zu schwer zugänglichen Stellen an Gebäuden zu verschaffen. So sind Reparaturen durchzuführen, die ohne einen erfahrenen Industriekletterer deutlich kostspieliger und zeitintensiver wären. Gleichzeitig ist eine Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer Pflicht, denn die potenziellen Schäden aus einer Unachtsamkeit können immens sein. 

Auf Baustellen zu Hause

Ein Industriekletterer bewegt sich vorrangig auf Baustellen in luftiger Höhe. Dazu ist er durch zwei unabhängig voneinander installierte Seilsysteme gesichert. Die Tätigkeit darf in Deutschland nur von Personen ausgeübt werden, die dazu entsprechend ausgebildet sind und die eine einschlägige Prüfung abgelegt haben. Allein der Gedanke an Arbeiten in schwindelerregender Höhe und auf allen großen Baustellen des Landes macht allerdings deutlich, wie wichtig eine Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer ist, sie ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Nur wenige Gesellschaften in Deutschland stellen eine Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer zur Verfügung. Das macht einen Vergleich der passenden Versicherung zwar überschaubar, doch man muss wissen, dass eine einschlägige Haftpflicht in der Regel eine recht teure Angelegenheit ist. Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer sollte jedes Unternehmen spätestens bei der Abgabe eines Angebots eine entsprechende Haftpflicht im Interesse des Kunden nachweisen. 

Das enorme Haftungsrisiko des Unternehmens

Schon eine kleine Schraube kann zum Verhängnis werden, wenn sie aus luftiger Höhe herabstürzt. Das Haftungsrisiko für eine Seilfirma ist immens, Jahr für Jahr müssen unzählige Firmen ihr Unternehmen schließen. Voran gehen dieser Entscheidung meist entstandene Schäden, die nicht gezahlt werden können und die jeden Betrieb in eine lebensbedrohliche finanzielle Schieflage bringen. Im Interesse des Unternehmens, aber auch zum Wohl der Kunden ist es unabdingbar, dass solche Firmen überleben. Eine Gewerbehaftpflicht Industriekletterer ist dazu eine unabdingbare Voraussetzung. Sie ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung der Kletterarbeit entstehen, und die schon durch eine geringe Unachtsamkeit ein enormes Ausmaß ausmachen können. 

Kleine Unterschiede mit großer Wirkung

Unter dem Begriff des Industriekletterers sind noch weitere Tätigkeiten zusammengefasst wie zum Beispiel der Höhenarbeiter. Jede Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer muss genau festlegen, für welchen Beruf und für welche Tätigkeit der gewählte Versicherungsschutz gilt. Auch Tätigkeiten, die über den Standard eines Höhenarbeiters oder eines Industriekletterers hinaus gehen, müssen im Versicherungsschutz berücksichtigt sein. Da professionelle Kletterer häufig im Ausland unterwegs sind, muss eine entsprechende Deckung vereinbart werden, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada sind unter Umständen zu berücksichtigen. Die Gewerbehaftpflicht für Industriekletterer muss aber neben solchen Besonderheiten auch den Standard einer Haftpflicht berücksichtigen. Dazu gehört der Ausgleich von Sachschäden wie eine zerstörte Glasfassade oder eine beschädigte Führerkabine von Hubfahrzeugen. Deckungssummen von bis zu zehn Millionen Euro sind häufig angemessen und keine Seltenheit. Und auch der einfache Schlüsselverlust für die wertvolle Schließanlage des Kunden wird durch solche Sachschäden wirkungsvoll abgedeckt. Zum Versicherungsvergleich für die so wichtige Gewerbehaftpflicht Industriekletterer geht es mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich