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Ist Firmenhaftpflicht Pflicht?

Die Haftung des Firmeninhabers fĂŒr SchĂ€den, die sein Unternehmen oder einer der Mitarbeiter einem Dritten zufĂŒgt, ist im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch im Paragraphen 823 festgehalten. Ungeachtet der gesetzlichen Schadensersatzpflicht gibt es aber keine gesetzliche Regelung, die dem Unternehmer den Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung zwingend vorschreibt. Trotzdem ist eine solide Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen, denn im Fall des Falles hĂ€tte der Unternehmer sonst eine Schadenersatzforderung aus eigener Tasche zu zahlen.

Kein Versicherungszwang trotz Schadensersatzpflicht

  • Anders als bei der Kraftfahrzeughaftpflicht besteht keine Verpflichtung, eine Firmenhaftpflicht abzuschließen
  • Hier unterscheidet sich die Firmenhaftpflicht zum Teil von der Berufshaftpflicht, welche in einigen Branchen Pflicht ist
  • Im Schadensfall wĂ€ren Forderungen bei fehlender Absicherung aus eigener Tasche zu zahlen
  • Deshalb ist eine Firmenhaftpflicht zum Schutz des Unternehmens sehr zu empfehlen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Vor dem Vertragsabschluss ist der Versicherungsbedarf zu identifizieren. Danach lohnt sich der Blick in aktuelle Testberichte, und auch der Versicherungsvergleich mit Hilfe eines Online-Rechners ist angesagt. Der Online-Vergleichsrechner wird mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Die Basis der Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht findet sich im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort ist im Paragraphen 823 geregelt, dass der Verursacher eines Schadens diesen Schaden zu ersetzen hat, sofern er seine Sorgfaltspflicht verletzt oder wenn er sich gefahrerhöhend verhalten hat. Das bedeutet, dass der Verursacher eines Schadens diesen ersetzen muss. In AbhĂ€ngigkeit von dem verursachten Schaden kann die Beseitigung also eine gravierende finanzielle GrĂ¶ĂŸenordnung ausmachen. So eindeutig die gesetzliche Haftpflicht im BGB geregelt ist, so sehr muss man wissen, dass keine Verpflichtung besteht, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch eine Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht besteht nicht. 

Die Haftung des Firmeninhabers

GrundsĂ€tzlich trifft den Inhaber einer Firma die gleiche gesetzliche Haftpflicht wie jede Privatperson. Die Frage „Ist die Firmenhaftpflicht Pflicht?“ ist also eindeutig zu bejahen, soweit man nach der gesetzlichen Haftpflicht des Unternehmers fragt. Der Firmeninhaber hat somit die Verpflichtung, einen verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu begleichen. Gleiches gilt fĂŒr einen Mitarbeiter, auch fĂŒr seinen Schaden hat der Unternehmer aufzukommen. Da also die Frage „Ist die Firmenhaftpflicht Pflicht?“ mit „Ja“ zu beantworten ist, bleibt zu klĂ€ren, ob ebenfalls eine gesetzliche Vorgabe besteht, nach der auch eine Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht ist.

Trotz Schadenersatzpflicht kein Versicherungszwang

Mit der Frage „Besteht eine Firmenhaftpflicht Pflicht?“ stellt sich gleichzeitig die Unsicherheit ein, ob fĂŒr den Unternehmer ein Zwang besteht, eine Haftpflicht fĂŒr sein Unternehmen abzuschließen. Anders als fĂŒr die Halter eines Kraftfahrzeugs besteht eine Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht tatsĂ€chlich nicht. Obwohl der Gesetzgeber eindeutige Vorschriften auf die Frage erlĂ€sst „Ist die Firmenhaftpflicht Pflicht?“, steht es dem Unternehmer frei, sich gegen diese Verpflichtung durch eine Versicherung zu schĂŒtzen oder im Zweifel selbst fĂŒr eine Schadenersatzforderung aufzukommen. Angesichts möglicher Forderungen in Höhe von sechs- bis siebenstelligen Summen ist eine Firmenhaftpflicht trotz fehlender Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht aber zu empfehlen. Solche Forderungen können schnell zum finanziellen Ruin fĂŒhren, deshalb bleibt die Frage „Ist die Firmenhaftpflicht Pflicht?“ damit zu beantworten, dass eine Absicherung des Risikos durch einen erfahrenen Versicherer sehr zu empfehlen ist. 

Der Vergleich vor dem Vertragsabschluss

Der wichtigste Tipp vor dem Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung lautet sicher, die besten Anbieter miteinander zu vergleichen. ZunĂ€chst sollte man sich Gedanken machen, in welcher Höhe eine Absicherung des Betriebs erforderlich ist. Trotz der fehlenden Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht sollten die Leistungen der Versicherung und die Versicherungssumme bei Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den so gewĂ€hlt sein, dass ein fundierter Schutz des Unternehmens gewĂ€hrleistet ist. Ist der erforderliche Versicherungsschutz identifiziert, empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Testergebnisse und auf einen Online-Vergleichsrechner, um die passende Versicherung zu gĂŒnstigen Preisen zu finden. So bleiben Unternehmen auch bei fehlender Firmenhaftpflichtversicherung Pflicht stets optimal abgesichert. Der Tarifvergleich wird mit dem blauen Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann fĂŒr verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher GrĂ¶ĂŸenordnung abgeschlossen werden und deckt AnsprĂŒche von Dritten gegenĂŒber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und VermögensschĂ€den, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufĂŒgen. Bei PersonenschĂ€den tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei SchĂ€den, die den Tod, die Verletzung oder eine GesundheitsschĂ€digung von Menschen zur Folge haben, ein. SachschĂ€den umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder BeschĂ€digung von GegenstĂ€nden wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen fĂŒhrt. Die Betriebshaftpflicht ĂŒbernimmt hier sowohl die Kosten fĂŒr anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt fĂŒr die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen FĂ€llen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, ĂŒbernommen. SchĂ€den, die nicht als Personen- oder SachschĂ€den einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schĂ€digen, zĂ€hlen zu den VermögensschĂ€den.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist fĂŒr Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung fĂŒr Personen, da man auch als Unternehmen fĂŒr Fehler, die zu SchĂ€den fĂŒhren, haftet. Bei der AusĂŒbung einer gewerblichen TĂ€tigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall SchadensersatzansprĂŒche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen FĂ€llen fĂŒr die durch das Unternehmen verursachten SchĂ€den aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach GrĂ¶ĂŸe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus fĂŒr den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also fĂŒr jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch SchadensersatzansprĂŒche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich fĂŒr eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-VerhĂ€ltnis der verschiedenen Versicherer ĂŒberprĂŒfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklĂ€rt werden, ob MietschĂ€den die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an RĂ€umen und GebĂ€uden entstehen können, abgedeckt sind. MietschĂ€den an Arbeitsmaschinen, die auch TransportschĂ€den einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung ĂŒbernommen werden. DarĂŒber hinaus ist zu prĂŒfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt fĂŒr SchĂ€den in einem Betrieb, der hĂ€ufig umgebaut, vergrĂ¶ĂŸert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten TĂ€tigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewĂ€hrt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen prĂ€sent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene SchĂ€den ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die hĂ€ufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass SchĂ€den, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

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