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Betriebshaftpflicht für Nagelstudios

Angebote für Nageldesign finden sich heute fast überall. Oft sind es selbständige Nageldesignerinnen, die die Kunden verwöhnen. Die vorwiegend weiblichen Kunden vertrauen auf eine qualitativ hochwertige Behandlung, bei der die vorgeschriebenen hygienischen Standards eingehalten werden. Trotz aller Umsicht lassen sich Beeinträchtigungen jedoch nicht gänzlich vermeiden. Aber auch für die Nageldesignerin gilt, dass sie für alle Schäden haftbar gemacht werden kann. Schadensersatzansprüchen bei Personen- oder Sachschäden können schnell das finanzielle Aus der der Nageldesignerin bedeuten. Wirksam kann hiervor nur eine Betriebshaftpflichtversicherung für Nageldesign schützen.

Leistungen der Betriebshaftpflicht

  • fungiert als Rechtschutz: prüft, ob Kundenforderungen gerechtfertigt sind
  • übernimmt Rechtsstreite und auch Anwalts- und Gerichtskosten
  • leistet Schadenersatz bei Sachschäden
  • erstattet Behandlungskosten, Rehabilitation oder Schmerzensgeld

Vertragsgestaltung

  • Leistungen bei Schäden höchstens bis zu vereinbarten Deckungssummen
  • jeweils zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden empfehlenswert
  • Jahresbeiträge schon ab 100 Euro
  • Selbstbehalte berücksichtigen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Kosten für eine Betriebshaftpflicht des Nageldesigns sollten nicht eingespart werden. Eine günstige Betriebshaftpflicht für Nagelstudios lässt sich durch einen umfassenden Vergleich leicht finden. Informationen zu Versicherungsbedingungen und Tarifen und bietet unser Tarifrechner. Mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ sucht er für die Nageldesignerinnen die passenden Offerten.

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Die Dienstleistung der Nagelmodelage ist in den letzten Jahren der Teil im Bereich der Kosmetikbranche mit den größten Wachstumsraten. Inzwischen bieten nicht nur viele Friseur- und Kosmetikstudios diese Leistungen an, viele junge Frauen gehen mit einem kleinen Nagelstudio den Schritt in die Selbständigkeit. Mit ihren schmalen Gewinnmargen bemühen sie sich um Kosteneinsparungen und stellen dabei auch ihren Versicherungsschutz in Frage. Dazu gehört auch die Betriebshaftpflichtversicherung des Nagelstudios.

Risiko im Nagelstudio

Jedes Unternehmen kann für Schäden haftbar gemacht werden, die Kunden oder Gäste im betrieblichen Geschehen erleiden. Das gilt auch für die Nageldesignerin. Im Schadensfall muss sie für Sachschäden ebenso aufkommen wie für Personenschäden. Da hier schnell hohe Schadenssummen zusammenkommen können, kann bereits ein Schadensersatzanspruch das finanzielle Aus bedeuten. Davor schützen kann nur eine Betriebshaftpflichtversicherung das Nagelstudio.

Trotz aller Vorsicht und Umsicht können während der Pflegebehandlung Gefahren für die Kunden entstehen. Kritisch sind vor allem die Nutzung von Geräten und Instrumenten, die daher regelmäßig desinfiziert werden müssen. Ansonsten droht eine Übertragung von Nagelpilzen oder anderen Krankheiten von einer Kundin zur nächsten. Bei Schadensersatzansprüchen tritt hier die Betriebshaftpflichtversicherung der Nageldesignerin ein.

Auch bei Verletzungen, die sich die Besucher auf dem Gelände oder im Gebäude des Nagelstudios zuziehen können, kann die Betriebshaftpflicht des Nagelstudios eintreten. Bei angemieteten Räumen sollten die Studioinhaber darauf achten, dass eine Mieterhaftpflicht in den Vertrag eingeschlossen ist. Sie tritt ein, wenn durch Ereignisse wie Brände oder Explosionen im Studio das Gebäude beschädigt wird.

Leistungen der Versicherung

Wenn Schadensersatzansprüche angemeldet worden sind, überprüft die Betriebshaftpflichtversicherung der Nageldesignerin zuerst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Das wird auch als passiver Rechtschutz der Betriebshaftpflicht der Nagelstudios bezeichnet. Ungerechtfertigte Forderungen werden abgelehnt, auch durch Rechtsstreite. Die Versicherung vertritt hier die Interessen ihrer Mandanten und übernimmt auch Gerichts- und Anwaltskosten. Auch Gutachter bezahlt sie, die gerade bei Behandlungsfehlern im medizinischen Bereich schnell teuer werden. Im Versicherungsfall übernimmt die Betriebshaftpflicht des Nageldesigns den Schadenersatz. Wenn es notwendig ist, gehören dazu medizinische Behandlungskosten, Maßnahmen der Rehabilitation oder Schmerzensgeld. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Nageldesigns erstattet Schäden in Höhe der entstandenen Kosten, höchstens jedoch bis zu den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen. Diese müssen daher ausreichend hoch sein. Daher sollten für Personen- und Sachschäden jeweils zwei Millionen Euro Deckungssumme im Vertrag der Betriebshaftpflichtversicherung für das Nagelstudio stehen.

Höhe der Beiträge

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung für Nagelstudios ist eine Basisversicherung ausreichend. Der Einschluss der Mieterhaftpflicht kostet nur wenige Euros. Die Kosten für eine Jahrespolice beginnen schon bei etwa 100 Euro. Beeinflussen kann die Nageldesignerin die Kostenhöhe durch die Wahl von Selbsthalten.

Tarifvergleich

Eine günstige Betriebshaftpflicht für Nagelstudios bieten einige Versicherungsgesellschaften an. Das Einholen umfangreicher Informationen sollte bereits bei Gründung des Nagelstudios selbstverständlich sein. Wertvolle Hinweise erhalten interessierten Firmengründerinnen mit unserem Tarifrechner. Er informiert über die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften und sucht mit einem Klick auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ die günstigsten Angebote.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichversicherung kann für verschiedene Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe unterschiedlicher Größenordnung abgeschlossen werden und deckt Ansprüche von Dritten gegenüber den Versicherten ab. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen etwa durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Bei Personenschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge haben, ein. Sachschäden umfassen versicherungstechnisch alles, was zur Vernichtung oder Beschädigung von Gegenständen wie beispielsweise Maschinen, Werkzeugen oder Computeranlagen führt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier sowohl die Kosten für anfallende Reparaturen, deckt eventuell entstandene Wertminderungen ab oder kommt für die Wiederbeschaffungskosten auf. In manchen Fällen werden sogar Renovierungskosten, die auf Grund des entstandenen Schadens erforderlich werden, übernommen. Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden einzuordnen sind, sondern einen Dritten in finanzieller Hinsicht schädigen, zählen zu den Vermögensschäden.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen genau so unverzichtbar, wie die Haftpflichtversicherung für Personen, da man auch als Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, haftet. Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit kann vieles schief laufen, woraus sich im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche eines Dritten ergeben. Ohne eine entsprechende Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Je nach Größe und Auswirkung des Schadens kann dies sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung ist also für jeden Gewerbetreibenden ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Was beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten ist

Bevor man sich für eine bestimmte betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollte man das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer überprüfen und vergleichen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflicht Versicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren. Wichtige Informationen, die man auf jeden Fall einholen sollte, betreffen zum einen die Höhe der Deckungssumme und zum anderen sollte die Frage geklärt werden, ob Mietschäden die beispielsweise durch die Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, das heißt für Schäden in einem Betrieb, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss, aufkommt. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter Unternehmern bei betriebsbedingten Tätigkeiten wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland einen entsprechenden Versicherungsschutz gewährt. Wer mit seinem Unternehmen auf Ausstellungen und Messen präsent ist, sollte sicherstellen, dass dort entstandene Schäden ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherng reguliert werden. Betriebe, die häufig mit Betriebsfahrzeugen arbeiten, sollten bei Abschluss der Versicherung besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.

Betriebshaftpflicht-Tarife im Vergleich